Es wird eine Anfrage aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.10.2019 beantwortet. Der Bürgermeister zieht die Beantwortung vor aus TOP 30 in den öffentlichen Teil in diesen Tagesordnungspunkt:

 

18.1

Herr Krotoszynski – zu den Angebots- Ausschreibungsverfahren

Laut Protokoll des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung werden Summen in einer Gesamtgrößenordnung von 211 T€ für Sanierungsmaßnahmen in den Schulen verwendet. Gab es zu jeder Sanierungsmaßnahme ein Angebotsverfahren, wie wurde ausgeschrieben und lagen jeweils mindestens drei Angebote vor?

 

Antwort der Verwaltung:

Ja, für die Sanierungsmaßnahmen sind jeweils Angebotsverfahren durchgeführt worden.

Sie werden aus den Förderprogrammen „Gute Schule 2020“ oder dem „Kommunalinvestitionsförderprogramm“ finanziert. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung sind die Vergaberegelungen des Landes NRW einzuhalten. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 06.12.2018 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „…Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben der verschiedenen Baumaßnahmen, die aus diesen Förderkulissen finanziert werden, unter Berücksichtigung der Vergabekriterien des Fördergebers durchzuführen. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben“. Die Vergaben erfolgten dementsprechend nach den Vergaberegelungen des Landes NRW

 

 

Dann wird eine Anfrage aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.09.2019 öffentlich beantwortet.

 

 

TOP 10.3

Frau Schäpers – Die Ausfahrt aus dem Baugebiet “Am Schlautbach” ist nur sehr schwer einsehbar. Ein Stromverteiler auf der linken und ein Wall auf der rechten Seite erschweren die Sicht. Es ist hier schon mehrfach zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Kann Abhilfe geschaffen und eventuell ein Verkehrsspiegel angebracht werden?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Der Einmündungsbereich wurde zusammen mit dem Bezirksdienst der Polizei begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass die erforderliche Haltesichtweite gegeben ist. Somit ist gewährleistet, dass der Verkehrsteilnehmer aus dem Wohngebiet Am Schlautbach die bevorrechtigte Straße (in diesem Fall die Münsterstraße), den Geh- und Radweg und die regelnden Verkehrszeichen rechtzeitig erkennen kann. Zusätzlich ist die Radfurt rot eingefärbt, was auch nicht an jedem Einmündungsbereich mit angrenzendem Geh-/Radweg gegeben ist.

Zudem erfolgte noch eine Auswertung der Unfallstatistik von Mai bis November dieses Jahres. In der Zeit ist es zu einem Unfall mit einem Radfahrer gekommen. Der Unfall erfolgte aufgrund einer Vorfahrtrechtverletzung eines aus dem Wohngebiet Am Schlautbach herausfahrenden Verkehrsteilnehmers. Der Eimündungsbereich ist keine Unfallhäufigkeitsstelle.

Der Vorschlag, dort einen Verkehrsspiegel aufzustellen, wird nicht ganz unkritisch gesehen. Es wird befürchtet, dass sich der Fokus der Verkehrsteilnehmer aus dem untergeordneten Bereich zu sehr auf den Spiegel richtet und der erforderliche Blick nach links und rechts ausbleibt. Zudem kann die Sicht durch verschiedene Witterungsverhältnisse (Frost, Regen) beeinträchtigt sein.

 

Für Frau Schäpers ist die gegebene Antwort nicht zufriedenstellend. Daher verabreden Frau Böse und Frau Schäpers zeitnah einen Ortstermin.