Sitzung: 27.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Es wird eine Anfrage
aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 02.10.2019 beantwortet. Der Bürgermeister zieht die
Beantwortung vor aus TOP 30 in den öffentlichen Teil in diesen
Tagesordnungspunkt:
18.1
Herr Krotoszynski – zu den Angebots-
Ausschreibungsverfahren
Laut Protokoll des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung werden Summen in einer Gesamtgrößenordnung von 211 T€ für Sanierungsmaßnahmen in den Schulen verwendet. Gab es zu jeder Sanierungsmaßnahme ein Angebotsverfahren, wie wurde ausgeschrieben und lagen jeweils mindestens drei Angebote vor?
Antwort der
Verwaltung:
Ja, für die
Sanierungsmaßnahmen sind jeweils Angebotsverfahren durchgeführt worden.
Sie werden aus den Förderprogrammen „Gute Schule 2020“ oder dem „Kommunalinvestitionsförderprogramm“ finanziert. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung sind die Vergaberegelungen des Landes NRW einzuhalten. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 06.12.2018 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „…Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben der verschiedenen Baumaßnahmen, die aus diesen Förderkulissen finanziert werden, unter Berücksichtigung der Vergabekriterien des Fördergebers durchzuführen. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben“. Die Vergaben erfolgten dementsprechend nach den Vergaberegelungen des Landes NRW
Dann wird eine Anfrage
aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 04.09.2019 öffentlich beantwortet.
TOP 10.3
Frau Schäpers – Die
Ausfahrt aus dem Baugebiet “Am Schlautbach” ist nur sehr schwer einsehbar. Ein
Stromverteiler auf der linken und ein Wall auf der rechten Seite erschweren die
Sicht. Es ist hier schon mehrfach zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen.
Kann Abhilfe geschaffen und eventuell ein Verkehrsspiegel angebracht werden?
Antwort der Verwaltung:
Der Einmündungsbereich
wurde zusammen mit dem Bezirksdienst der Polizei begutachtet. Dabei wurde
festgestellt, dass die erforderliche Haltesichtweite gegeben ist. Somit ist
gewährleistet, dass der Verkehrsteilnehmer aus dem Wohngebiet Am Schlautbach
die bevorrechtigte Straße (in diesem Fall die Münsterstraße), den Geh- und
Radweg und die regelnden Verkehrszeichen rechtzeitig erkennen kann. Zusätzlich
ist die Radfurt rot eingefärbt, was auch nicht an jedem Einmündungsbereich mit
angrenzendem Geh-/Radweg gegeben ist.
Zudem erfolgte noch
eine Auswertung der Unfallstatistik von Mai bis November dieses Jahres. In der
Zeit ist es zu einem Unfall mit einem Radfahrer gekommen. Der Unfall erfolgte
aufgrund einer Vorfahrtrechtverletzung eines aus dem Wohngebiet Am Schlautbach
herausfahrenden Verkehrsteilnehmers. Der Eimündungsbereich ist keine
Unfallhäufigkeitsstelle.
Der Vorschlag, dort
einen Verkehrsspiegel aufzustellen, wird nicht ganz unkritisch gesehen. Es wird
befürchtet, dass sich der Fokus der Verkehrsteilnehmer aus dem untergeordneten
Bereich zu sehr auf den Spiegel richtet und der erforderliche Blick nach links
und rechts ausbleibt. Zudem kann die Sicht durch verschiedene
Witterungsverhältnisse (Frost, Regen) beeinträchtigt sein.
Für Frau Schäpers ist die gegebene Antwort nicht
zufriedenstellend. Daher verabreden Frau
Böse und Frau Schäpers zeitnah einen Ortstermin.