Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

  1. Die im Haushaltsentwurf 2020 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse anzuerkennen und zu beschließen,

 

  1. den Stellenplan 2020 unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse anzuerkennen und zu beschließen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/122/2019, Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen liegt vor.

Die Änderungsliste 01/2020 zum HH-Entwurf 2020 vom 22.11.2019 liegt ebenfalls vor.

 

Zunächst erläutert der Bürgermeister vier Sachverhalte, die sich nach der letzten Sitzung bzw. Erstellung der Änderungsliste I noch ergeben haben und die Eingang in die Haushaltsberatungen haben müssten:

 

  • Es liegt ein Schreiben der SPD-Fraktion vom Freitag, 22.11.2019 zum Zustand des SWH-Sportheims im Flothfeld sowie zur Erneuerung der dortigen Flutlichtanlage vor.

 

Das Anschreiben ist als Anlage 2 im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Herr Messing erläutert den Hintergrund des Anschreibens. Falls kein Zugriff der Sportvereine auf eine Förderung möglich sei, solle durch einen entsprechenden Haushaltsansatz die Möglichkeit eröffnet werden, die vorgesehenen Maßnahmen finanziell zu unterstützen.

Die Verwaltung schlägt vor, 100.000 Euro investiv mit Sperrvermerk für 2020 hierfür einzustellen.

 

Herr Webering möchte wissen, ob es bereits zu einer Förderungszusage gekommen ist und in welcher Höhe die Gemeinde an der Finanzierung des  Eigenanteils der Sportvereine  beteiligt ist.

Herr Gromöller berichtet, dass zunächst die formalen Voraussetzungen für eine Förderung geprüft werden müssen. Die Antragsfrist für das Förderprogramm laufe bis zum 31.12.2019.

 

Es wird nochmals der Zustand der Umkleiden und Duschräume im Sportzentrum im Flothfeld diskutiert. Die Verwaltung hat diesen inzwischen geprüft und dabei festgestellt, dass es auf Seiten des Sportvereins eine massive Reinigungsproblematik gäbe, die in dessen Verantwortung liegt.

Zusätzlich solle jedoch umgehend die ausreichende Funktionalität der  Entlüftungsanlage überprüft werden.

 

 

Frau Schäpers beauftragt die Verwaltung, in 2020 ein neues Konzept vorzulegen, wie die Duschräume für Männer und Frauen erweitert werden könnten, da der Frauenanteil deutlich gestiegen sei. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Man einigt sich darauf, gemäß dem Vorschlag des Bürgermeisters 100.000 Euro investiv mit Sperrvermerk einzustellen.

Das Geld könne – falls eine Förderung zum Tragen käme- für die Kompensation des Eigenanteiles der Sportvereine genutzt werden, schlägt Herr Webering vor.

 

 

 

  • Stift Tilbeck – ausgelagerter Arbeitsplatz in der Mensa der AFG

 

Herr Gromöller erläutert kurz, dass die vom Rat im Jahr 2008 beschlossene  Beschäftigungsmöglichkeit in der Mensa im Rahmen einer Integrationsmaßnahme  in den letzten Jahren nicht wahrgenommen worden ist. Jetzt aber habe sich wieder eine Möglichkeit für eine Beschäftigung gefunden. Insofern sollte der notwendige  Ansatz  durch Aufstockung um 5.400 € auf 6.000 EURO beim Produkt 0507 (Wohngeld und soziale Leistungen) bereitgestellt werden.

 

Herr Messing bittet um Prüfung, inwieweit der LWL hier bezuschussen könne. Herr Gromöller antwortet, dass der FB I dies wahrscheinlich schon geprüft habe, er wolle dies aber nochmals weitergeben.

 

 

  • Antrag der Baumbergeschule und der AFG auf Wegfall des kw-Vermerks Hausmeisterstelle zum Sommer 2020 und entsprechender Berücksichtigung bei den anstehenden Haushaltsberatungen vor.

 

 

Herr Gromöller verliest zunächst den Antrag und zitiert die dazu gehörigen Anschreiben:

 

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gromöller,

sehr geehrte Damen und Herren im Haupt- und Finanzausschuss,

 

 

hiermit beantrage ich den Wegfall des kw-Vermerkes einer Hausmeisterstelle zum Sommer 2020.

Diese Stelle hat bis dato“ ein Mitarbeiter „inne, der seit Mai 2019 dienstunfähig ist.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die AFG einen Anbau mit rund 1000 m² zusätzlicher Fläche erhält, ist ein Erhalt dieser Hausmeisterstelle unerlässlich.“

Ein weiterer Mitarbeiter „wird am 31.03.2020 in den Ruhestand treten.

 

2 Hausmeisterstellen für rund 1.400 Schüler/-innen inklusive Ganztagsbetrieb, Abendveranstaltungen, OGS, zusätzlichen Vorbereitungen im Rathaus (Sitzungssaal etc.) reichen bei Weitem nicht aus.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Regina Sommer“

 

 

Herr Dr. Habbel schreibt hierzu:

 

„Sehr geehrter Herr Gromöller,

sehr geehrte Damen und Herren im Haupt- und Finanzausschuss,

 

als Schulleiter der Anne-Frank-Gesamtschule unterstütze ich uneingeschränkt den Antrag (s.u.) meiner Kollegin Frau Sommer.  Angesichts der geplanten Baumaßnahmen sowie des anschließend vergrößerten Schulgebäudes kann eine angemessene Hausmeisterversorgung nur dann gewährleistet werden, wenn der AFG mindestens zwei und der Grundschule mindestens eine Hausmeisterstelle zugewiesen ist.

Ich bitte zu berücksichtigen, dass“ ein Hausmeister „aufgrund seiner verantwortlichen Tätigkeit bei der Feuerwehr immer wieder an anderen Orten – nicht als Hausmeister der AFG – tätig ist. Zudem werden zunehmend Hausmeistertätigkeiten von Vereinen, insb. auch der Musikschule, in Anspruch genommen, so dass die Zeiten vor Ort von außen zusätzlich beschnitten sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Habbel“

 

Der Antrag mit den beiden Anschreiben der Schulleiterin bzw. des Schulleiters ist als Anlage 3 im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Man einigt sich darauf, die Thematik im Rahmen des Stellenplans zu behandeln.

 

 

 

  • Zum Thema Umsatzsteuer berichtet Herr Gromöller, dass die Verwaltung für 2020 und 2021 jeweils 50.000 Euro für eine externe Unterstützung einstellen möchte, dies sei als Vorsorgemaßnahme gedacht und könne auch mit einem Sperrvermerk versehen werden.

 

Man einigt sich darauf, im Produkt 0103 – Finanzmanagement - , Seite 99 diesen Betrag unter Sachkosten einzustellen.

 

 

Herr Webering fragt nach dem noch offenen Punkt beim Produkt 1201, Seite 326, Wirtschaftswegekonzept und dem Antrag von Herrn Wesselmann im Ausschuss für Feuerwehr, Friedhof, Denkmal und Kultur (im Weiteren als UA benannt), hier 50.000 Euro einzustellen.

 

Die Thematik wird eingehend diskutiert. Eigentums- und Kostenbeteiligungsfragen werden erörtert und in diesem Zusammenhang die Beteiligungsmöglichkeit an Kosten von dritter Seite.

 

Antwort der Verwaltung:

Herr Wientges sagt zu, dass Anfang nächsten Jahres das Thema aufbereitet werden soll, dazu gehöre dann auch die Thematik der Wegeränder (vgl. auch Protokoll des UA, Seite 8, TOP 13).

Frau Böse fragt nach, ob sich der Antrag auf Sanierungsmaßnahmen oder eher auf die Erstellung eines Konzeptes beziehe. Herr Wesselmann antwortet, dass es um die Erstellung eines Konzeptes gehe.

 

Herr Gromöller lässt über den Antrag von Herrn Wesselmann aus dem UA  abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt; Ja-Stimmen: 5; Nein-Stimmen: 7.

 

 

 

Zur Frage von Herrn Webering bzgl. der Thematik Eichenprozessionsspinner wird verwiesen auf die Ausführungen und Verabredungen im Protokoll des UA vom 13.11.2019, TOP 13, Seite 8.

Herr Gromöller ergänzt, dass es am 05.12.2019 eine kreisweite Veranstaltung mit allen Kommunen geben wird, um sich zur Problematik der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners methodisch aufzustellen.

 

 

Zur Frage von Frau Schäpers zur Einführung einer Familienkarte verweist Frau Böse auf die Ausführungen im letzten SchulA (vgl. Protokoll vom 19.11.2019, TOP 13, Seite 14).

 

 

Das Thema Zuschuss zu Mietkosten für eine Umsiedlung des Marketingvereins in Höhe von 18.000 Euro wird ebenfalls aufgegriffen und von den Fraktionen kontrovers beurteilt.

Herr Gromöller stellt klar, dass die damit möglicherweise verbundene Überlegung eines Umzuges des Fachbereichs III in die zwei Büros des Marketingvereins unrealistisch sei, da der Platzbedarf für den Fachbereich deutlich höher sei.

 

Daraufhin nennt Herr Gromöller der Reihe nach alle Punkte aus der heutigen Sitzung, die zusätzlich in die Änderungsliste aufgenommen werden sollen:

 

  •  Sportstättenförderung investiver Betrag von 100.000 Euro mit Sperrvermerk
  • Sachkosten Umsatzsteuer von 2x 50.000 Euro (jeweils in 2020 und 2021) mit Sperrvermerk
  • Kosten für die integrative Kraft Mensa 5.400 Euro

 

 

 

Herr Messing weist auf den nicht mehr vorgesehenen Planungsansatz  für den Bahnhof hin und fragt,  warum der Ansatz entfallen ist.

 

Antwort der Verwaltung:

Frau Böse antwortet, dass  im Arbeitskreis Ortsentwicklung vereinbart worden sei, das Bahnhofsumfeld im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Bauland an der Schiene mit zu betrachten und insofern ein gesonderter Ansatz entbehrlich sei.

 

 

 

Daraufhin erfolgen die Beratungen zum Stellenplan (Seiten 337-342).

 

Herr Webering wünscht, dass neue Stellen jeweils mit “Kompensationen” bei anderen Stellen zu verbinden seien.

 

Die Ingenieurstelle EG 12 soll mit kw-Vermerk versehen sein. Die weitere Ingenieurstelle EG 11 kann dann so bestehen bleiben.

 

 

Herr Webering fragt nach der EG 11 Stelle Stadtplanung und der EG 11 Stelle Digitalisierung. Gibt es hier eine Kompensation?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Für die EG Stelle Stadtplanung könne als Kompensation ein kw-Vermerk bei einer A 11 Stelle vorgesehen werden.  Diese Stelle beinhaltet allerdings nur teilweise das Thema Stadtplanung. Ein vorläufiger kw-Vermerk könne jedoch  akzeptiert werden.

Bei der EDV-Stelle gibt es keinerlei Möglichkeit der Kompensation, hier ist dringend Verstärkung für die zunehmende Aufgabenfülle sowie zur Bearbeitung von komplett neuen Themenfeldern notwendig.

 

Herr Webering fragt nach den Hausmeisterstellen. Hier  solle der vorgeschlagene Wegfall eines kw-Vermerkes und die damit verbundene Aufstockung auf 4 vollzeitverrechnete Stellen ( wegen der Feuerwehrtätigkeit tatsächlich  3,6 Stellen)  nicht erfolgen. Im Rahmen der AFG-Erweiterung könne man dann neu beraten.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Schulerweiterung sollte dann ein Anlass dazu sein.

 

 

 

Herr Webering fragt nach der Entfristung der EG-6-Stelle am Bauhof und einer Kompensation hierfür. Er wünscht, die Befristung zu belassen.

 

Antwort der Verwaltung:

Wir vergeben bereits Arbeiten fremd. Auch der gpa-Bericht gibt keine Anhaltspunkte für eine Kompensation. Lediglich über eingesparte Sachkosten könne kompensiert werden. Der Arbeitsumfang müsse entweder über Eigenleistungen oder über Fremdleistungen bewältigt werden. Sollte die Befristung beibehalten werden, sei damit zu rechnen, dass der Mitarbeiter kündigt.

 

Es wird verabredet, die Stelle auszuklammern und den Punkt nochmals in den Fraktionen zu beraten.

 

Herr Messing wünscht mehr Transparenz über das Aufgabenspektrum der Mitarbeiter am Bauhof.

 

 

 

Herr Webering fragt nach einer Kompensation für die Entfristung der Stelle des Sozialpädagogen, der mit der Flüchtlingsarbeit betraut ist.

Herr Dr. Höfener regt an, den Mitarbeiter vielleicht schon jetzt in andere Aufgaben mit einzubinden z.B. Netzwerkarbeit des Familienbüros oder Förderprojekte.

 

Antwort der Verwaltung:

In der Gemeinde gibt es eine hohe Anzahl an Flüchtlingen, die begleitet werden müssen.

Dies wird anhalten. Von einer weiteren Befristung sei ebenfalls dringend abzuraten, sonst bestünde die Gefahr, einen guten Mitarbeiter zu verlieren. Man könne lediglich einen kw-Vermerk an der derzeitigen anderen S 11b-Stelle vornehmen, der aber erst in einigen Jahren zum Tragen käme.

 

Man einigt sich darauf, die Stelle des Sozialpädagogen in der Flüchtlingsarbeit zu entfristen und den kw- Vermerk an der anderen S 11b-Stelle anzubringen.

 

Herr Dr. Höfener bittet darum, den Stellenplan zum Rat in tabellarischer und damit übersichtlicherer Form vorzulegen. Dies wird zugesagt.

Die Änderungsliste Stellenplan 2019 ist als Anlage 4 zum Protokoll in Papierform und im Ratsinformationssystem (online) eingestellt.

 

 

 

Dann wird vorab über den Antrag abgestimmt, für den Marketingverein den Mietzuschuss für andere Büroräumlichkeiten im Ort in Höhe von 18.000 Euro (mit Sperrvermerk) zur Verfügung zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 3; Enthaltungen 1.

 

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Gemeinde gemäß VO/122/2019 und ihrer Anlage unter Berücksichtigung der vorab besprochenen und in einer Änderungsliste II zusammenzufassenden Punkte:

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: