Sitzung: 27.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: VO/110/2019
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2020 und
beschließt nach Beratung die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten
Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2020
zu übernehmen.
Die Verwaltungsvorlage VO/110/2019 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof vom 13.11.2019, TOP 12.
Herr Krotoszynski stellt den Antrag, den kalkulatorischen Zinssatz von 5 auf 3% abzusenken.
Nach kurzer Diskussion wird über den erweiterten Antragstext abgestimmt:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr
2020 und beschließt nach Beratung die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten
Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2020
zu übernehmen, wobei der kalkulatorische Zinssatz von 5% auf 3% abgesenkt wird.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt: Ja-Stimmen: 1; Nein-Stimmen: 6; Enthaltungen: 5.
Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den ursprünglichen Beschlusstext.
Abstimmungsergebnis: