Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2020 und beschließt nach Beratung die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2020 zu übernehmen.

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/110/2019 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof vom 13.11.2019, TOP 12.

 

Herr Krotoszynski stellt den Antrag, den kalkulatorischen Zinssatz von 5 auf 3% abzusenken.

Nach kurzer Diskussion wird über den erweiterten Antragstext  abgestimmt:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2020 und beschließt nach Beratung die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2). Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2020 zu übernehmen, wobei der kalkulatorische Zinssatz von 5% auf 3% abgesenkt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt: Ja-Stimmen: 1; Nein-Stimmen: 6; Enthaltungen: 5.

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den ursprünglichen Beschlusstext.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: