Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die im Haushaltsentwurf 2020 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß Beratungen am 18.11.2019 anzuerkennen und zu beschließen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/120/2019 liegt vor.

 

Herr Wardenga gibt zu Protokoll, dass in manchen Produktbeschreibungen die Zuständigkeiten der politischen Gremien noch nicht auf die aktuelle Zuständigkeitsordnung  umgestellt worden sind und bittet um Nahbesserung.

Er bittet außerdem darum, mehr Erläuterungen aufzunehmen, als Beispiel nennt er Seite 122, Produkt 1501, Allgemeine Wirtschaftsförderung, Punkt 13: was verbirgt sich dahinter?

 

Nachsatz der Verwaltung:

Bei diesem Produkt sind die finanziellen Auswirkungen (ergebnis- und finanzhaushaltsrelevant) der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach abgebildet. Da hier aktuell keine Maßnahmen geplant sind, konnten die Veranschlagungen für 2020 und die Folgejahre entfallen. 

 

 

 

Seite 187, Produkt Kulturförderung:

Auf Nachfrage erläutert Frau Böse das Programm „Kulturrucksack“.

Obwohl bisher im Rahmen einer Bekanntgabe im Ausschuss über die Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Programm „Kulturrucksack“ informiert wurde, bittet Herr Wardenga darum, im Rahmen einer Berichtsvorlage die Aktivitäten erläuternd dem Ausschuss vorzustellen, damit dies alle Ausschussmitglieder zur Kenntnis nehmen könnten und die Möglichkeit einer Aussprache zu dem Thema eröffnet wird.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Berichte sind regelmäßig im Protokoll nachzulesen. Dafür werden die Protokolle angefertigt. Eine Berichtsvorlage kann aber zusätzlich einmal erstellt werden.

 

 

 

Seite 191, Musikschule:

Warum verdoppeln sich hier phasenweise die Personalkosten?

 

Antwort der Verwaltung:

Dies hängt mit den Personalkosten für 2 besetzte  und 1 geplante Ingenieurstellen zusammen.

 

 

 

Seite 191, Zeile 13:

Wie kommt die große Betragsveränderung hier zustande?

 

Antwort der Verwaltung:

Der 1. Bauabschnitt wurde nicht investiv sondern konsumtiv veranschlagt.

 

 

 

Frage:

Wo befinden sich die Personalkosten für den BufDi in der Musikschule?

 

Antwort von Herrn Becker:

Diese trägt der Musikschulverein.

 

Herr Wardenga ergänzt, dass die Zuständigkeit für die Musikschule im Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport liegt.

 

 

 

Seite 192:

Wo befinden sich die Ansätze für den Ausbau des Dachgeschosses?

 

Antwort der Verwaltung:

1.Abschnitt konsumtiv (S. 191 Z. 13).

2. Abschnitt investiv (S. 193 MUS-006)

 

 

 

Seite 202, Produkt 0405:

Ist die Förderung des LWL in Höhe von 50.000 € hier schon aufgezeigt?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Zuschuss ist hier noch nicht berücksichtigt; er wird im Rahmen der Änderungsliste als Einnahme bei Zeile 2 veranschlagt. Die Kreiszuschüsse sind in der bisherigen Höhe veranschlagt, da mit dem Kreis Coesfeld noch zu klären ist, ob bei dem jetzt vorliegenden geänderten Konzept (außerhalb der REGIONALE) auch eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses möglich ist.

 

 

 

Seite 242, Produkt 1002:

Es fehlen Erläuterungen zu Punkt 16, sonstige ordentliche Aufwendungen.

 

Antwort der Verwaltung:

Die 100 Euro sind Aufwendungen für Material, dass im Rahmen des Denkmalschutzes von freiwillig Engagierten in Hohenholte benötigt wird (z.B. Bürsten).

 

 

 

Seite 263, Produkt 1502:

(vorsitzendes Marketingvereins)

 

Antwort der Verwaltung:

Dies sind die Ansätze für die neue Weihnachtsbeleuchtung im Ortskern nach dem neuen Beleuchtungskonzept.

 

 

 

Seite 263, Produkt 1502:

Herr Messing beantragt für 2020 für ein potentielles größeres Event des Marketingvereins einen Zuschuss über 5.000 oder 10.000 € mit Sperrvermerk einzustellen. Wenn das Konzept überzeuge, könne dieser aufgehoben werden.

 

 

Herr Mühlenbeck äußert den Wunsch der CDU- Fraktion einen Mietzuschuss für den Marketingverein in Höhe von 18.000 EUR mit Sperrvermerk einzustellen.

Auf Rückfrage des Bürgermeisters erläutert er, dass das Büro des Marketingvereins schwer auffindbar sei und besser in der Ortsmitte  angesiedelt wäre. Mit dem Sperrvermerk könne man zunächst die Diskussion eröffnen.

Herr Gromöller gibt zu bedenken, dass der Verein gut ausgeschildert und derzeit eine  Barrierefreiheit gegeben sei und dass doch Vorsicht geboten ist, jetzt zu viele und langfristige Ausgaben zu erzeugen, nur weil der Haushalt gerade ausgeglichen sei. Es schließt sich eine weitere Diskussion über den Sinn von Sperrvermerken und eine räumliche Umsiedlung an, in deren Verlauf auch z.B. noch die bisherige gute Parkplatzsituation für anreisende PKWs mit Fahrradhaltern angeführt wird und die Idee eines reinen Infopoints im Ortskern. Herr Dertenkötter (Vorsitzender des Marketingvereins) macht deutlich, dass eine Veränderung der Verlagerung in den Ortskern grundsätzlich vom Marketingverein angedacht und der eingestellte Betrag als positives Signal begrüßt würde, jedoch Überlegungen in dieser Richtung durchaus zunächst mit Augenmaß verfolgt würden.

 

Herr Wardenga lässt über den Antrag von Herrn Mühlenbeck abstimmen, einen Betrag von 18.000 € mit einem Sperrvermerk beim Produkt 1502 einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 3.

 

 

 

Seite 270, Produkt 1506:

Welche öffentliche WC-Anlage lässt sich für 150 € reinigen?

 

Antwort der Verwaltung:

Es handelt sich um das Behinderten WC bei den Märkten (Foyer Edeka und K+K). Wegen der nur sehr geringen Frequentierung ist das Reinigungsintervall, das für 150 € zu leisten ist, ausreichend.

 

 

 

Seite 271, Nr. 16:

Was ist in dem Ansatz enthalten?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Ansatz von 23.000 € umfasst die Kosten für das Hinweisschild an der A 43 von 15.000 € und den laufenden Aufwand von 8.000 €.

 

 

 

Seite 175, Produkt 0303:

Herr Mühlenbeck äußert, dass der Weg zwischen AWO und Anne-Frank-Gesamtschule  zur Tartanfläche im Rahmen der Baumaßnahme verändert werden müsse. Wegen der starken Frequentierung dieses Weges ist es seines Erachtens nach sinnvoll, bei der Wiederherstellung den Weg weiter zu bauen, bis zum Eingang (roter Platz) zum Friedhof.

Insbesondere der Schlenker/S-Kurve/ beim letzten Stück des Weges am Grundschulhof bis Eingang Friedhof  ist wegen des dort ständig stattfindenden Begegnungsverkehrs gefährlich und sollte geändert werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Wir nehmen die Anregung auf und geben diese an den FB III weiter, der bis zum HFA ermitteln wird, ob und ggfls. welcher Betrag dann ergänzend veranschlagt werden muss.

 

Danach erfolgt die Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis: