Sitzung: 13.11.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: VO/103/2019
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und
in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 31.10.2019 die in der
Anlage zur VO 103/2019 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde
Havixbeck (Text s. Anlage).
Die Verwaltungsvorlage VO/103/2019 liegt vor.
Herr Wesselmann merkt an, dass der Gebührensatz für die Restmülltonne am stärksten ansteigt und fragt, ob dies an der Neubeauftragung des Unternehmens läge.
Antwort der Verwaltung:
Wie in der VO 103/2019
ausgeführt, steigt der Preis für die Unternehmerkosten um 52.000 € gegenüber
dem Vorjahr. Zum Teil liegt es an dem neuen Unternehmervertrag, zum weiteren in
der Weitergabe der gesetzlichen Mautgebühren für jeden Transport vom
Wertstoffhof. Da diese Kosten zum großen Teil über die Restmüllgebühr
abgerechnet werden (s. auch Ziffer 7.1., Erläuterungen zur Zusatzgebühr),
steigt die Restmüllgebühr prozentual am stärksten.
Frau Annas fragt nach, ob sich bei steigenden Restmüllgebühren auch etwas an dem Windelzuschuss, der mit der Restmülltonne kombiniert ist, ändert.
Antwort der Verwaltung:
Windeln sind über die
Restmülltonne, die jedem Haushalt zur Verfügung gestellt wird, zu entsorgen.
Für alle Restmülltonnen werden je nach Größe des Gefäßes die Gebühren in
ausgewiesener Höhe veranschlagt.
Um den Haushalten mit
Windelbedarf eine „kleine“ Entschädigung für den Mehrbedarf zu geben, hat der
Rat durch Beschluss vom 08.12.2016 festgelegt, dass Familien mit Windelbedarf
einen einmaligen Zuschuss von 20 € zuzüglich der Erstattung der Umtauschgebühr
von 12,78 € erhalten.
Dieser Beschluss wurde
im Folgejahr erneuert (07.12.2017).
Im Bericht des
Bürgermeisters vom 06.12.2018 zur Fortführung des gemeindlichen
Windelzuschusses wurde vermerkt, dass auch in 2019 sowie in den Finanzplänen
bis 2023 jeweils beim Produkt 1105 Abfallentsorgung 5.000 € für die Zahlung von
Windelzuschüssen vorgesehen werden.
Die
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallgebühren 2020 sieht keine
Veränderung der Umtauschgebühr von 12,78 € vor. Wir werden daher die
Zahlung des Windelzuschusses von einmalig insgesamt 32,78 € unverändert
vornehmen.
Der jährliche Bericht,
wie viele Zuschüsse in 2019 gezahlt wurden,
wird von Frau Overmeyer für die kommende Ratssitzung erstellt.
Herr Eikmeyer fragt, ob die Gemeinde Maßnahmen ergreifen könne, um für die nähere Zukunft wieder Kostenstabilität zu erreichen.
Antwort der Verwaltung:
Die Gemeinde hat die
Ausschreibung der Unternehmerleistungen gemeinsam mit den kreisangehörigen
Gemeinden im Kreis Coesfeld durchgeführt, letztendlich auch, um hieraus
Kostenvorteile zu erzielen. Im Arbeitskreis Abfall, bei dem neben allen
kreisangehörigen Gemeinden auch der Kreis Coesfeld durch die
Wirtschaftsbetriebe vertreten ist, werden auf Arbeitsebene die aktuellen
Entwicklungen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung zeitnah, aufgaben- und
kostenkritisch behandelt. Gleichwohl muss festgestellt werden, dass die
Gemeinde selbst nur geringe Einflussmöglichkeiten auf das Gesamtvolumen der
Kosten hat, die auf die Gebührenzahler umzulegen und insofern für die
Gebührenhöhe maßgeblich sind: die zu zahlende Unternehmervergütung ist durch
einen längerfristigen Vertrag festgeschrieben und die Entsorgungsgebühren
für die unterschiedlichen Abfallarten werden durch den Kreis Coesfeld
festgesetzt. Der Aufwand für eigenes Personal (Rathaus u. Bauhof) umfasst das
unbedingt notwendige Maß.
Ob und in welcher Form
über die Abfallgebührenmaßstäbe noch Anreize zur Abfallvermeidung entwickelt
werden können und sollen, bedarf einer gesonderten politischen Diskussion.
Herr Wesselmann merkt fragt noch an, ob die nach Beschluss des Rates vom 14.09.2006 festgelegte Zusatzgebühr noch zeitgemäß ist oder ob eine Anpassung erfolgen müsste.
Antwort der Verwaltung:
Die Zusatzgebühr ist
im Jahr 2006 kalkuliert und politisch beschlossen worden. Sofern hierzu eine
Änderung gewünscht wird, ob in der Höhe auf der Grundlage der heutigen Kosten
oder der Frage der Umlage (auf alle Restmüllgefäße unabhängig von der Größe)
sollte im Sommer die politische Beratung erfolgen, damit die Rahmenbedingungen
für die nächste Gebührenkalkulation rechtzeitig feststehen.
Abstimmungsergebnis: