Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 31.10.2019 die in der Anlage zur VO 103/2019 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/103/2019 liegt vor.

 

Herr Wesselmann merkt an, dass der Gebührensatz für die Restmülltonne am stärksten ansteigt und fragt, ob dies an der Neubeauftragung des Unternehmens läge.

 

Antwort der Verwaltung:

Wie in der VO 103/2019 ausgeführt, steigt der Preis für die Unternehmerkosten um 52.000 € gegenüber dem Vorjahr. Zum Teil liegt es an dem neuen Unternehmervertrag, zum weiteren in der Weitergabe der gesetzlichen Mautgebühren für jeden Transport vom Wertstoffhof. Da diese Kosten zum großen Teil über die Restmüllgebühr abgerechnet werden (s. auch Ziffer 7.1., Erläuterungen zur Zusatzgebühr), steigt die Restmüllgebühr prozentual am stärksten.

 

 

Frau Annas fragt nach, ob sich bei steigenden Restmüllgebühren auch etwas an dem Windelzuschuss, der mit der Restmülltonne kombiniert ist, ändert.

 

Antwort der Verwaltung:

Windeln sind über die Restmülltonne, die jedem Haushalt zur Verfügung gestellt wird, zu entsorgen. Für alle Restmülltonnen werden je nach Größe des Gefäßes die Gebühren in ausgewiesener Höhe veranschlagt.

Um den Haushalten mit Windelbedarf eine „kleine“ Entschädigung für den Mehrbedarf zu geben, hat der Rat durch Beschluss vom 08.12.2016 festgelegt, dass Familien mit Windelbedarf einen einmaligen Zuschuss von 20 € zuzüglich der Erstattung der Umtauschgebühr von 12,78 € erhalten.

Dieser Beschluss wurde im Folgejahr erneuert (07.12.2017).

Im Bericht des Bürgermeisters vom 06.12.2018  zur Fortführung des gemeindlichen Windelzuschusses wurde vermerkt, dass auch in 2019 sowie in den Finanzplänen bis 2023 jeweils beim Produkt 1105 Abfallentsorgung 5.000 € für die Zahlung von Windelzuschüssen vorgesehen werden.

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallgebühren 2020  sieht keine Veränderung der Umtauschgebühr von 12,78 € vor.  Wir werden daher die Zahlung des Windelzuschusses von einmalig insgesamt 32,78 € unverändert vornehmen.

 

Der jährliche Bericht, wie viele Zuschüsse in 2019 gezahlt wurden,  wird von Frau Overmeyer für die  kommende Ratssitzung erstellt.

 

 

Herr Eikmeyer fragt, ob die Gemeinde Maßnahmen ergreifen könne, um für die nähere Zukunft wieder Kostenstabilität zu erreichen.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Gemeinde hat die Ausschreibung der Unternehmerleistungen gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden im Kreis Coesfeld durchgeführt, letztendlich auch, um hieraus Kostenvorteile zu erzielen. Im Arbeitskreis Abfall, bei dem neben allen kreisangehörigen Gemeinden auch der Kreis Coesfeld durch die Wirtschaftsbetriebe vertreten ist, werden auf Arbeitsebene die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Abfallentsorgung zeitnah, aufgaben- und kostenkritisch behandelt. Gleichwohl muss festgestellt werden, dass die Gemeinde selbst nur geringe Einflussmöglichkeiten auf das Gesamtvolumen der Kosten hat, die auf die Gebührenzahler umzulegen und insofern für die Gebührenhöhe maßgeblich sind: die zu zahlende Unternehmervergütung ist durch einen längerfristigen Vertrag festgeschrieben und  die Entsorgungsgebühren für die unterschiedlichen Abfallarten werden durch den Kreis Coesfeld festgesetzt. Der Aufwand für eigenes Personal (Rathaus u. Bauhof) umfasst das unbedingt notwendige Maß.

Ob und in welcher Form über die Abfallgebührenmaßstäbe noch Anreize zur Abfallvermeidung entwickelt werden können und sollen, bedarf einer gesonderten politischen Diskussion.

 

 

 

Herr Wesselmann merkt fragt noch an, ob die nach Beschluss des Rates  vom 14.09.2006 festgelegte Zusatzgebühr noch zeitgemäß ist oder ob eine Anpassung erfolgen müsste.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Zusatzgebühr ist im Jahr 2006 kalkuliert und politisch beschlossen worden. Sofern hierzu eine Änderung gewünscht wird, ob in der Höhe auf der Grundlage der heutigen Kosten oder der Frage der Umlage (auf alle Restmüllgefäße unabhängig von der Größe) sollte im Sommer die politische Beratung erfolgen, damit die Rahmenbedingungen für die nächste Gebührenkalkulation rechtzeitig feststehen.

 

 


Abstimmungsergebnis: