Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die der Verwaltungsvorlage VO/094/2019 als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Gemeinde Havixbeck über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages nach §§ 48 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 und 89 Abs.1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW Stellplatzablösesatzung).

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/094/2019 liegt vor.

 

Es ergeht die Frage, welche Einnahmen bisher erzielt wurden und

ob die eingenommenen Gelder für weitere Stellplätze genutzt werden.

 

Weiterhin wird gefragt, welche Maßnahmen vorgesehen seien.

 

Herr Wesselmann ist der Meinung, dass das Geld nur für zweckgebundene Maßnahmen verwendet werden kann, wie z.B. Mobilstationen und es würde ihn wundern, wenn das Geld über den allgemeinen Haushalt verwendet werden könne.

 

Antwort der Verwaltung:

Bisher sind ca. 18.000 Euro vereinnahmt worden. Diese werden bilanziell als erhaltene Vorauszahlungen erfasst und bei geeigneten Maßnahmen als Sonderposten bei den jeweiligen Abschreibungen gegengerechnet.

 


Abstimmungsergebnis: