Frau Schäpers erhebt Einspruch gegen die gerade vorgetragene Feststellung. Das Verkehrsaufkommen sei größer als dargestellt und sie sieht die Gefahr nicht als abgewendet an. Auch die dort ansässige Praxis einer Kinderpsychologin trage zur Steigerung des Verkehrsaufkommens bei.

 

Antwort der Verwaltung:

Wir haben eine endgültige Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde vorliegen. Die Fachbehörden haben somit ihre Einschätzung gegeben. Sollte die Nachbarschaft diese Auffassung nicht akzeptieren können, ist es ihnen unbenommen, unmittelbar beim Kreis Coesfeld einen entsprechenden Antrag zu stellen.