Sitzung: 02.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Seit zwei Jahren gibt es den Umlegungsausschuss. Er hat bisher zweimal getagt. Wann tagt er erneut und wann werden die Angelegenheiten dort zu Ende gebracht?
Antwort des
Bürgermeisters:
In der Sitzung des
Umlegungsausschusses vom 11. März 1999 hat der Umlegungsausschuss unter TOP 5.
Beratung und Beschlussfassung über Anträge gemäß § 76 BauGB im Umlegungsgebiet
„Hohenholte, Teil VI“ folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Umlegungsausschuss nimmt die eingegangen Anträge auf Entscheidung gemäß § 76
BauGB zur Kenntnis, und zwar für die Ordnungsnummern 3, 3 a, 4, 5, 6, 19, 20, 23, 24, 25, 36, 37,
64 und 65. Nach Beratung beschließt er einstimmig die Vorwegnahme der Entscheidung
in der von den Eigentümern beantragten Form. Er beschließt die
Umlegungsregelung, bestehend aus Karte und einem Umlegungsverzeichnis, welches
für jede Ordnungsnummer aufgestellt worden ist.“
Demgemäß wird nun die
Geschäftsstelle entsprechend dem Beschluss alle Anträge auf Entscheidung gemäß
§ 76 BauGB sukzessive aktuell überarbeiten und anpassen; diese dann nochmals
mit den Umlegungsbeteiligten besprechen und anschließend den Umlegungsplan
allen Umlegungsbeteiligten gemäß § 71 und § 72 BauGB zustellen und im Amtsblatt
veröffentlichen. Danach erfolgt die Übersendung der Unterlagen an das
Katasteramt und dem Grundbuchamt zwecks Übernahme in das Liegenschaftskataster
und dem Grundbuch.
Eine weitere
Umlegungsausschusssitzung ist hierfür nicht erforderlich.