Das Projekt Erschließung des Außenbereichs mit Glasfaser geht gut voran.

 

Zur Umsetzung des Projektes müssen die Glasfasertrassen in den gemeindlichen Straßen und Wegen verlegt werden. Diese dürfen gem. § 68 TKG unentgeltlich genutzt werden. Die Regelungen für die gemeindlichen Straßen und Wege sollen auch bei den Interessentenwegen angewandt werden. Die Gemeinde, als Vertreter der Interessentenschaft, wird im Rahmen der Daseinsvorsorge auch für die Interessentenwege keine Nutzungsentschädigung erheben. Gleichwohl sind die Baumaßnahmen, wie bisher auch, mit der Verwaltung abzustimmen.

 

Sollte der Sachverhalt politisch anders gesehen werden, da es sich bei den Interessentenwegen um Privatwege handelt, so bittet die Verwaltung zeitnah um Anträge aus den jeweiligen Fraktionen.