Sitzung: 10.10.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: VO/097/2019
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
folgende Satzung:
Satzung
über die Veräußerung von
Interessentengrundstücken
vom ……
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das
Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW
2018, S. 759) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die
folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Wegegrundstücke
Flur 21, Flurstück 222, groß 142 m²,
Flur 21, Flurstück 221, groß 260 m²,
Flur 21, Flurstück 220, groß 12 m²
der Gemarkung Havixbeck, welche im Eigentum
der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes stehen, werden aus
der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung „Weg“ bleibt
erhalten.
Diese Wegeflächen werden an die Eheleute
Heinrich und Gabriele Schleiner, Herkentrup 6, 4839 Havixbeck veräußert werden.
Die Ackerlandparzelle
Flur 21, Flurstück 217, groß 467 m²
der Gemarkung Havixbeck, welche ebenfalls im
Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes steht, wird
aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen und die Zweckbindung bleibt
ebenfalls erhalten.
Diese Fläche wird an Herrn Ludwig Schleithoff-Reiwick,
Reiwickstiege 19, 48329 Havixbeck veräußert. Sie wird seit vielen Jahren von
Herrn Schleithoff-Reiwick bewirtschaftet.
Die Flächen sind im beigefügten Lageplan
(Anlage 1) gekennzeichnet.
§ 2
Die erforderlichen Eigentumsänderungen
werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt.
Die erforderlichen Wegerechte zum Erreichen
der anliegenden Grundstücke werden auf den Parzellen 220, 221 und 222
grundbuchlich gesichert.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/097/2019 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10., TOP 10.
Herr Eilers regt an, das Thema der Interessentenwege im Außenbereich hinsichtlich der Eigentumsfragen und Nutzungsmöglichkeiten zu klären. Herr Spüntrup bekräftigt dies.
Herr Messing ergänzt, dass die Fraktion der SPD bereits vor ca. 10 Jahren das Thema formuliert habe, dass die Ackerwege immer schmaler und als landwirtschaftliche Flächen genutzt würden.
Frau Böse berichtet, dass der Kreis Coesfeld eine Übersicht
über evtl. geeignete Flächen zur Verfügung gestellt hat. Diese Flächen müssten
anhand von Luftbildern bewertet werden. Dabei müsse dann entweder jede Fläche
wieder hergestellt oder an anderer Stelle ein Streifen aus der
landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Es handele sich um ein
grundsätzliches Thema, welches im nächsten Jahr umfänglich im Ausschuss für
Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof behandelt werden könne. Herr Eikmeyer unterstützt Frau Böses
Vorschlag, das Thema in der ersten Sitzungsfolge 2020 auf die Tagesordnung des
Ausschusses zu nehmen.
Sodann erfolgt die Abstimmung gemäß Haupt- und Finanzausschuss:
Abstimmungsergebnis: