Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken

 

vom ……

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW 2018, S. 759) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Die Wegegrundstücke

Flur 21, Flurstück 222, groß 142 m²,

Flur 21, Flurstück 221, groß 260 m²,

Flur 21, Flurstück 220, groß   12 m²

 

der Gemarkung Havixbeck, welche im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes stehen, werden aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung „Weg“ bleibt erhalten.

Diese Wegeflächen werden an die Eheleute Heinrich und Gabriele Schleiner, Herkentrup 6, 4839 Havixbeck veräußert werden.

 

Die Ackerlandparzelle

Flur 21, Flurstück 217, groß 467 m²

 

der Gemarkung Havixbeck, welche ebenfalls im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen und die Zweckbindung bleibt ebenfalls erhalten.

Diese Fläche wird an Herrn Ludwig Schleithoff-Reiwick, Reiwickstiege 19, 48329 Havixbeck veräußert. Sie wird seit vielen Jahren von Herrn Schleithoff-Reiwick bewirtschaftet.

 

Die Flächen sind im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.

 

§ 2

 

Die erforderlichen Eigentumsänderungen werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

Die erforderlichen Wegerechte zum Erreichen der anliegenden Grundstücke werden auf den Parzellen 220, 221 und 222 grundbuchlich gesichert.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/097/2019 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.10., TOP 10.

 

Herr Eilers regt an, das Thema der Interessentenwege im Außenbereich hinsichtlich der Eigentumsfragen und Nutzungsmöglichkeiten zu klären. Herr Spüntrup bekräftigt dies.

Herr Messing ergänzt, dass die Fraktion der SPD bereits vor ca. 10 Jahren das Thema formuliert habe, dass die Ackerwege immer schmaler und als landwirtschaftliche Flächen genutzt würden.

 

Frau Böse berichtet, dass der Kreis Coesfeld eine Übersicht über evtl. geeignete Flächen zur Verfügung gestellt hat. Diese Flächen müssten anhand von Luftbildern bewertet werden. Dabei müsse dann entweder jede Fläche wieder hergestellt oder an anderer Stelle ein Streifen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Es handele sich um ein grundsätzliches Thema, welches im nächsten Jahr umfänglich im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof behandelt werden könne. Herr Eikmeyer unterstützt Frau Böses Vorschlag, das Thema in der ersten Sitzungsfolge 2020 auf die Tagesordnung des Ausschusses zu nehmen.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung gemäß Haupt- und Finanzausschuss:

 


Abstimmungsergebnis: