Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken

 

vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW 2018, S. 759) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Die Wegegrundstücke

Flur 21, Flurstück 222, groß 142 m²,

Flur 21, Flurstück 221, groß 260 m²,

Flur 21, Flurstück 220, groß   12 m²

 

der Gemarkung Havixbeck, welche im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes stehen, werden aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung „Weg“ bleibt erhalten.

Diese Wegeflächen werden an die Eheleute Heinrich und Gabriele Schleiner, Herkentrup 6, 4839 Havixbeck veräußert werden.

 

Die Ackerlandparzelle

Flur 21, Flurstück 217, groß 467 m²

 

der Gemarkung Havixbeck, welche ebenfalls im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen und die Zweckbindung bleibt ebenfalls erhalten.

Diese Fläche wird an Herrn Ludwig Schleithoff-Reiwick, Reiwickstiege 19, 48329 Havixbeck veräußert. Sie wird seit vielen Jahren von Herrn Schleithoff-Reiwick bewirtschaftet.

 

Die Flächen sind im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.

 

§ 2

 

Die erforderlichen Eigentumsänderungen werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

Die erforderlichen Wegerechte zum Erreichen der anliegenden Grundstücke werden auf den Parzellen 220, 221 und 222 grundbuchlich gesichert.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/097/2019 liegt vor.

 

Herr Spüntrup bittet um Aufnahme eines zweiten Satzes bzgl. der erforderlichen Wegerechte unter § 2. Dieser wird eingefügt. Daraufhin erfolgt die Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis: