Sitzung: 02.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: VO/097/2019
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
folgende Satzung:
Satzung
über die Veräußerung von
Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das
Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW
2018, S. 759) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten, gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die
folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Wegegrundstücke
Flur 21, Flurstück 222, groß 142 m²,
Flur 21, Flurstück 221, groß 260 m²,
Flur 21, Flurstück 220, groß 12 m²
der Gemarkung Havixbeck, welche im Eigentum
der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes stehen, werden aus
der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung „Weg“ bleibt
erhalten.
Diese Wegeflächen werden an die Eheleute
Heinrich und Gabriele Schleiner, Herkentrup 6, 4839 Havixbeck veräußert werden.
Die Ackerlandparzelle
Flur 21, Flurstück 217, groß 467 m²
der Gemarkung Havixbeck, welche ebenfalls im
Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes steht, wird
aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen und die Zweckbindung bleibt
ebenfalls erhalten.
Diese Fläche wird an Herrn Ludwig
Schleithoff-Reiwick, Reiwickstiege 19, 48329 Havixbeck veräußert. Sie wird seit
vielen Jahren von Herrn Schleithoff-Reiwick bewirtschaftet.
Die Flächen sind im beigefügten Lageplan
(Anlage 1) gekennzeichnet.
§ 2
Die erforderlichen Eigentumsänderungen
werden mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt.
Die erforderlichen Wegerechte zum Erreichen
der anliegenden Grundstücke werden auf den Parzellen 220, 221 und 222
grundbuchlich gesichert.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/097/2019 liegt vor.
Herr Spüntrup bittet um Aufnahme eines zweiten Satzes bzgl.
der erforderlichen Wegerechte unter § 2. Dieser wird eingefügt. Daraufhin
erfolgt die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: