Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zur Kenntnisnahme:

 

Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand des (Erneuerungs)-Antrags des Arbeitskreises „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vom 31.7.2019 mit der Möglichkeit zur Kenntnisnahme und der Beratung entgegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/093/2019 liegt vor.

 

 

Zu Punkt 1 ergänzt Frau Böse, dass zur Schaffung von Dauerlösungen und zur Sicherung des Kitaplatz-Bedarfes am 09.10. ein erstes Trägergespräch mit allen Kita-Trägern und dem Jugendamt des Kreises Coesfeld  stattfinden wird.

 

Frau Schäpers plädiert dafür, vorausschauender und etwas großzügiger zu planen, der Zuzug von jungen Familien mit Kindern sei gewünscht, die Nähe zu Münster sei für Havixbeck als Wohnort attraktiv, zur Not müsse man vielleicht auch einmal eine Unterbelegung in Kauf nehmen.

 

Herr Webering bittet um Konkretisierung durch die Verwaltung.

 Frau Böse führt hierzu aus, dass die Verwaltung zur Schaffung von dauerhaften Lösungen sowohl die Grundstücksverfügbarkeit als auch die Einbeziehung eines neuen Trägers aktuell in Prüfung habe. Aber schon jetzt sei erkennbar, dass für eine Übergangszeit bereits beginnend im nächsten Kita-Jahr wieder in Provisorien zusätzlich Plätze geschaffen werden müssten. Die hierzu notwendigen technischen und betrieblichen Voraussetzungen werden schon jetzt von der Verwaltung bearbeitet.

Zur Sicherstellung von genügend Plätzen auch für Bedarfe, die sich erst im Verlauf des Kita-Jahres zeigen, sei nur die Schaffung eines Überangebotes an Plätzen möglich. Die dann nicht ausreichende Refinanzierung aufgrund fehlender Kindpauschalen für die nicht benötigten Plätze sei dann ggfls. über die Gemeinde Havixbeck sicherzustellen.

 

 

Zu Punkt 2 berichtet Frau Böcker, dass es keine Anfragen zu wesentlich veränderten Betreuungszeiten gegeben habe. Frau Sommer ergänzt, dass ihrer Erfahrung nach, die Eltern die Kinder teilweise lieber früher abholen und von der neu geschaffenen gesetzlichen Grundlage regen Gebrauch machen, ihre Kinder auch an bis zu zwei Nachmittagen pro Woche beurlauben zu lassen. Auch an sie seien keine Nachfragen nach Verlängerung zu den Randzeiten herangetragen worden.

Auf die Nachfrage von Herrn Flüthmann, ob es Bedarf in den Kitas gäbe, die Randzeiten bis 20 Uhr zu verlängern, antwortet Frau Böse, dass dies insbesondere bei U3 Kindern aus pädagogischen Gründen nicht angeraten sei; so hätten sich die Kita-Leitungen in den vergangenen Trägergesprächen mehrfach geäußert.

 

Herr Webering verweist auf die durchgeführte Umfrage, nach der 51,6% der befragten Eltern von 18-20 Uhr einen Bedarf geäußert haben. Auch die Bereitschaft zu erhöhten Kosten wurde abgefragt. Daher bittet er darum, dass die Einrichtungen es dem Arbeitskreis zurückmelden, wenn Bedarf geäußert wird.

Frau Schäpers berichtet vom Fall einer Kita in Ahlen, dort werden Öffnungszeiten von 7 bis 21 Uhr angeboten. Dies sei möglich durch Festanstellung zweier Tageseltern. Der Träger stehe dahinter und es gäbe auch Fördermittel dafür. Das Konzept könne bei Bedarf im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Zu Punkt 3 erläutert Frau Sommer, dass sie von der Schulaufsicht erfahren habe, dass Neuanträge für den gebundenen Ganztag nicht mehr bewilligt werden und es nur noch Bestandsfälle gäbe. Auch sei grundsätzlich ein Beschluss der Schulkonferenz nötig.

 

 

Frau Böcker bestätigt diese Information insofern, als dass eine Landesfinanzierung des gebundenen Ganztags nicht mehr stattfindet. Bei Kostenübernahmen durch andere Träger, wie die Kommunen, würde ein gebundener Ganztag bewilligt werden können.

 

Frau Böse ergänzt diese Aussage mit der Feststellung, dass der Caritasverband im konkreten Fall nicht Kostenträger sein würde, sondern die Gemeinde Havixbeck.

 

Frau Böcker merkt an, dass für die Einrichtung eines teilgebundenen Ganztages eine förmliche Änderung der Schulform durchgeführt werden müsse, bei der die Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich sei.

 

 

Zu Punkt 4 berichtet Frau Böse, dass dieser Punkt noch in der Prüfung sei. Auf Nachfrage bestätigt sie, dass die Kosten dafür grob anhand von Zahlen aus den Nachbarkommunen abgeschätzt und dann nach vorheriger politischer  Beratung in den Haushalt eingestellt werden müssten. Die Verwaltung ist bestrebt, die notwendigen Informationen zu den Haushaltsplanberatungen vorzulegen.

 

Frau Schäpers dankt den Mitgliedern des Arbeitskreises.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: