Sitzung: 26.06.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 14.03.2019 gemäß des Runderlasses vom 29.12.2017 des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen bei der
Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte die bevorzugte
Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von
Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, gemäß Absatz 2.4.2.
beschlossen, Oberhalb der EU-Schwellenwerte sollten weiterhin die „normalen“
Wettbewerbsgrundsätze gelten. Mit Schreiben vom 26.04.2019 ist aus der
Verpflichtung im Unterschwellenbereich eine Empfehlung des Ministeriums
geworden. Dieser wird die Gemeinde Havixbeck bis auf Weiteres folgen.