Sitzung: 12.09.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 089/2012
Nach Beratung empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Anträge aus der Liste
Anträge und Anfragen „Raumbedeutende Bäume“ wie folgt zu bescheiden:
lft. Nr. 1 |
abgelehnt |
lft. Nr. 2 |
genehmigt |
lft. Nr. 3 |
abgelehnt |
lft. Nr. 4 |
Ortstermin zwecks Klärung |
lft. Nr. 5 |
genehmigt |
lft. Nr. 6 |
abgelehnt |
lft. Nr. 7 |
Ortstermin zwecks Klärung |
lft. Nr. 8 |
abgelehnt |
lft. Nr. 9 |
genehmigt |
lft. Nr. 10 |
Ortstermin zwecks Klärung |
Zusätzlich: |
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lft. Nr. 11 |
abgelehnt |
Linden am Bahnhof |
Ortstermin zwecks Klärung |
Die Verwaltungsvorlage 089/2012 liegt vor.
Eingangs wird seitens der Ausschussmitglieder nachgefragt, wer die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen trägt, die nun beschlossen werden. Daraufhin trägt Frau Böse den folgenden hierzu gefassten Beschluss aus der Ratssitzung vom 23.02.2012 vor:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dass zur Klärung der Frage
des Erhaltes von raumbedeutsamen Gehölzen im Bereich von öffentlichen Grün-
bzw. Verkehrsflächen nach folgenden Grundsätzen zu verfahren ist:
Seitens der Verwaltung ist eine Liste von Bäumen zu erstellen, deren
Entfernung von Anliegern, sonstigen Interessierten bzw. durch die Verwaltung
selbst erbeten oder gefordert wird. Bäume sind dann raumbedeutsam, wenn sie
einen Stammumfang von 70 cm (gemessen in 1 m über Geländeoberfläche) haben oder
Bestandteil einer Allee sind.
Diese Liste ist einmal im Jahr, und zwar im Sommer, dem Ausschuss für
Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof zur abschließenden Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Damit die Gestaltung der Wohnquartiere langfristig erhalten bleiben
kann und der Eingriff in die Bepflanzung zumindest teilweise ausgeglichen wird,
sollen die entfernten Bäume durch kleinwüchsigere Gehölze ersetzt werden, die
zudem noch eine schmale Kronenform haben (z. B. Säulenhainbuche, Zierapfel).
Die Ersatzbäume sollen einen Stammumfang von 14/16 cm haben. Diejenigen, die von der Entfernung des
Altbaumes profitieren, in der Regel sind das die Eigentümer der unmittelbar
angrenzenden Flächen, haben die Kosten
für die Ersatzbepflanzung zu übernehmen, und zwar für das Ausfräsen der
Stubbens des Altbaumes sowie das Pflanz- und Befestigungsmaterial. Die
verbleibenden Kosten trägt die Gemeinde Havixbeck.
Nach einem Jahr soll geprüft werden, ob weiter nach diesem Verfahren gehandelt
werden soll.
Die Liste der Anträge und Anfragen „Raumbedeutende Bäume“ liegt allen Ausschussmitgliedern vor.
Herr Wientges gibt noch folgende Änderungen zur Liste der Anträge bekannt:
Nr. 4 2 Linden, 2 Eichen
Nr. 6 3 Robinien
Nr. 7 1 Ahorn, 2 Linden, 2 Robinien, 1 Esche
Es wird der Reihe nach über jeden einzelnen Antrag beraten und abgestimmt. Zusätzlich wird über zwei neue Anfragen beraten. Die Anwohner des Grundstücks „Im Flothfeld 96“ bitten um Entfernung einer Esche, da die Wurzeln bis in das Privatgrundstück hineinragen. Dieser Antrag wird unter der laufenden Nr. 11 der Liste geführt. Herr Spüntrup schlägt außerdem vor, in Bahnhofsnähe mehrere alte Linden zu begutachten.
Frau Leufgen teilt in diesem Zusammenhang mit, dass sie von einer Anwohnerin aus dem Mergelkamp angesprochen wurde. Diese bittet darum, dass vom Bauhof ein sich dort befindliches gemeindliches Pflanzbeet in Augenschein genommen wird, da sich dieses in einem nicht zufriedenstellenden Zustand befinde. Von der Verwaltung wird dies zugesagt.