Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Ausschreibungsverfahren für die Beratungsleistungen zu starten sowie die Schritte 1 - 3 der sieben Schritte zum Gigabit-Netz zu initiieren.

Bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2019 muss der Kontostand des Treuhandkontos größer 327.000 € und der Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe einen kommunalen Eigenanteil von kleiner gleich 327.000 € ausweisen. Trifft beides zu, wird das Auswahlverfahren gestartet, die erforderlichen Eigenmittel werden bereitgestellt und die weiteren Schritte zum Gigabit-Netz abgearbeitet. Die Beauftragung des Beratungsbüros kann durch den Bürgermeister per Dringlichkeitsbeschluss bei Mitzeichnung durch je eine/n VertreterIn der Fraktionen erfolgen.

 

 


Die CDU-Fraktion hat zum Beginn der Sitzung einen Antrag zum Thema „Glasfaserausbau im Außenbereich“ vorgelegt. Dieser ist im Ratsinformationssystem  (nur online) als Anlage 8 zum Protokoll eingestellt.

 

Der Gemeinderat hat am 06.12.2018 folgenden Beschluss gefasst:

“Der Landwirtschaftliche Ortsverein Havixbeck – Hohenholte (LOV) hat die Entwicklung einer Lösung für den Glasfaserausbau des nicht förderfähigen Teils des Havixbecker Außenbereichs in Verbindung mit einem Förderantrag zugesagt. Der LOV wird einen Betrag mindestens in Höhe des kommunalen Eigenanteils von voraussichtlich 327.000 € einsammeln und auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gemeinde Havixbeck die Fördermittel beantragen und den erforderlichen kommunalen Eigenanteil bereitstellen.“

 

Der Landwirtschaftliche Ortsverein Havixbeck – Hohenholte und der Verein zur Förderung im Außenbereich von Havixbeck haben nun den kommunalen Eigenanteil von voraussichtlich 327.000 € in Form von Verpflichtungserklärungen und Einzahlungen auf ein Treuhandkonto eingesammelt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 beschlossen, in der heutigen Sitzung des Gemeinderates darüber zu beraten, ob Verpflichtungserklärungen als Ersatz für Einzahlungen auf ein Treuhandkonto angesehen werden können und so die Voraussetzungen des Beschlusses des Gemeinderates als erfüllt gelten mit der Konsequenz, dass nun die Fördermittel beantragt und die erforderlichen Eigenmittel bereitgestellt werden.

 

 

Die Gemeinde Havixbeck erhält auf Grund des Schreibens vom 18.06.2018 eine Zuwendung für Beratungsleistungen aufgrund des digital am 13.12.2017 eingereichten sowie am 13.12 2017 eingegangenen Antrages gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015 (Version 3 vom 02.05.2017) in Höhe von rund 50.000 € brutto. Mit Änderungsbescheid vom 07.01.2019 ist die Laufzeit bis zum 20.06.2020 verlängert worden.

 

Die Gemeinde Havixbeck verfolgt das Ziel, flächendeckend jedem einen Glasfaseranschluss bis in die Gebäude/Wohnungen zu ermöglichen.
Zur Vorbereitung von Maßnahmen nach Punkt 3.1 bzw. Punkt 3.2 der Bundesförderrichtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" beabsichtigt die Gemeinde Havixbeck die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen gemäß Punkt 3.3 dieser Richtlinie.

 

Die Gemeinde wird als ersten Schritt die Ausschreibung der Beratungsleistungen vorbereiten. Sobald das Beratungsbüro [BB] gefunden worden ist, wird die Gemeinde Havixbeck die sieben Schritte auf dem Weg zum Gigabit-Netz beschreiten.

  1. Durchführung des Markterkundungsverfahrens [BB]                   2 Monate
  2. Antragsstellung [BB]                                                                                    1 Monat
  3. Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe [Fördergeber]                          1 – 4 Monate
  4. Auswahlverfahren [BB]                                                                              6 – 8 Monate
  5. Erteilung des Bescheids in endgültiger Höhe [Fördergeber]                      1 – 4 Monate
  6. Bauphase und Auszahlung [Gemeinde u. Fördergeber]                              12 – 24 Mon.
  7. Endverwendungsnachweis und Schlussrechnung [Gemeinde]                2 Monate

 

Für die Ausschreibung der Beratungsleistung, bis zur Vergabe gehe ich von einem bis zu zwei Monaten aus.

 

Die Schritte 1 – 4 sollten von einem Beratungsbüro übernommen werden, um Haftungs- und Systemrisiken zu minimieren.

Im Rahmen der Vergabe der Beratungsleistung wird auch noch ein Vergabegespräch erfolgen. Hieran sollte der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V., der LOV, die Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH und die Gemeinde Havixbeck teilnehmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: