Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle" wird möglichst bereits zum 01.07.2019 durch die geänderte und als Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Vergabestelle" (Anlage 1), vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Lüdinghausen sowie der Gemeinden Nottuln und Nordkirchen, ersetzt.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/046/2019 liegt vor.

 

Herr Krotoszynski möchte wissen, wieviel Geld im vergangenen Jahr an die Vergabestelle in Lüdinghausen gezahlt wurde.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Im Jahr 2018 haben wir an die Vergabestelle in Lüdinghausen für Leistungen 3.971,40 Euro überwiesen.

 


Abstimmungsergebnis: