Sitzung: 11.04.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: VO/046/2019
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der
zentralen Vergabestelle" wird möglichst bereits zum 01.07.2019
durch die geänderte und als Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die gemeinsame Wahrnehmung von
Aufgaben der zentralen Vergabestelle" (Anlage 1), vorbehaltlich der
Zustimmung des Rates der Stadt Lüdinghausen sowie der Gemeinden Nottuln und
Nordkirchen, ersetzt.
Die Verwaltungsvorlage VO/046/2019 liegt vor.
Herr Krotoszynski möchte wissen, wieviel Geld im vergangenen Jahr an die Vergabestelle in Lüdinghausen gezahlt wurde.
Antwort der
Verwaltung:
Im Jahr 2018 haben wir an die Vergabestelle in Lüdinghausen für Leistungen 3.971,40 Euro überwiesen.
Abstimmungsergebnis: