Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß des Runderlasses vom 29.12.2017 des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte die bevorzugte Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, gemäß Absatz 2.4.2. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten die „normalen“ Wettbewerbsgrundsätze.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/036/2019 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 03.04.2019, TOP 5.

 

 


Abstimmungsergebnis: