Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Nach Beratung ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung von einer Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ abzusehen und damit dem Antrag eines Anliegers des Schmitz Kamps den Kinderspielplatz von der nördlichen (oberen) Grünfläche auf die untere (südliche)  Grünfläche zu verlegen, nicht zu folgen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/028/2019 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 21.03.2019, TOP 10.


Abstimmungsergebnis: