Zum Teil gibt es gemeindliche Wege die von den angrenzenden Privatgrundstücken her stark zugewachsen sind. Wie gewährleistet die Verwaltung, dass die Begrenzung der Grundstücke auch auf der Grenzlinie erfolgt?

 

Antwort der Verwaltung:

1-2 mal pro Jahr wird durch Pressemitteilungen darauf aufmerksam gemacht. Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen die Wege ebenfalls nach Bedarf und fordern Eigentümer der angrenzenden Flächen zum Rückschnitt auf. Ansonsten könne auch im Rahmen der nachbarschaftlichen Kommunikation das Thema aufgegriffen, bzw. die Verwaltung über Missstände informiert werden. Im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten hat die Gemeinde diese Problematik im Blick.