Es ist zu beobachten, dass immer mehr Vorgärten zu “Steinwüsten” werden. Einige Kommunen untersagten dies schon, als negative Folge würde dies nicht zuletzt auch das Insektensterben verstärken. Ist dies in Havixbeck erlaubt oder verstoßen hier HausbesitzerInnen u.U. auch gegen geltende Baupläne? Wie kann man dies bezüglich eingreifen?

 

Antwort der Verwaltung:

In neueren Bebauungsplänen gibt es mittlerweile Regelungen. Man könne auch nicht ausschließen, dass diese teilweise nicht eingehalten werden. Zukünftig könne man dies in textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne auch weiter berücksichtigen, die Kontrolle der Gestaltung der Vorgärten habe allerdings bei der Bauordnungsbehörde allein aufgrund fehlender personeller Kapazitäten keine oberste Priorität. Eventuell könne man einen Infoflyer auflegen, um Sensibilität für dieses Thema zu wecken.

Der Themenkomplex Versiegelung von Flächen und Entwässerung sei insgesamt sehr vielschichtig und bedeutungsvoll.

Die Gemeinde wird recherchieren, ob es Förderprogramme oder bereits Informationsmaterial zum Thema gibt. Die Anregung aus dem Ausschuss, im Frühjahr einen Pressebericht zum Thema Steingärten zu platzieren, wird ebenfalls aufgegriffen.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet darum, dass alle Fraktionen das Thema mit in ihre Sitzungen nehmen und dort überlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten.

Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu.