Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die in der Anlage 1 zur VO/007/2019 als Entwurf beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und damit die Freigabe von insgesamt drei verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/007/2019 liegt vor. Ferner ist die Ergänzung der Vorlage

als „Nachtrag zur Verwaltungsvorlage“ mit den Anlagen 6 bis 8 auch unter der VO/007/2019 im Ratsinformationssystem eingestellt und wird als Tischvorlage verteilt.

 

Frau Böse erläutert, man habe sich mit Pastor Thesing ausgetauscht und eine einvernehmliche Lösung für dieses Jahr gefunden, so dass der verkaufsoffene Sonntag ausnahmsweise auf dem Palmsonntag stattfinden kann. So wird z.B. der Beginn des Kinderflohmarktes verschoben, damit Konflikte hinsichtlich der Teilnahme an der Palmprozession vermieden werden.

In den nächsten 10 Jahren fällt das Frühlingsfest noch 2x auf einen Palmsonntag und in diesen beiden Jahren werde das Fest auf den Sonntag nach Ostern verlegt.

Inzwischen sei auch die Stellungnahme der Gewerkschaft verdi eingegangen. Auf Nachfrage, ob hier von dieser Seite noch eine Einwendung erfolgen könne, erklärt Frau Böse, dass die Gemeinde mit 3 von 8 gesetzlich möglichen verkaufsoffenen Sonntagen nicht einmal die Hälfte der Möglichkeiten ausgeschöpft habe und außerdem gut dargelegt habe, dass diese eine besondere Bedeutung für Havixbeck haben. Daher sei mit einer Einwendung nicht mehr zu rechnen.

Es wird außerdem darum gebeten, das Interesse der örtlichen Blumengeschäfte für eine Teilnahme am Frühlingsfest nochmals abzufragen, dies wird von Frau Lenter aufgenommen.

 

 


Abstimmungsergebnis: