Sitzung: 28.06.2012 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 5
Vorlage: 059/2012
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, auf Grundlage der in der
Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2011 beschlossenen „Variante 2“ zur
Anbindung des Baugebietes „Wohnpark Habichtsbach“ an die Altenberger Straße,
die nun vorgelegte Anlage 2; Variante „westliche Bushaltestelle“ zu bauen. Die
ortseinwärtige Bushaltestelle soll am derzeitigen Standort bleiben. Außerdem
ist die Projektentwicklungsgesellschaft „Wohnpark Am Habichtsbach“ mit einem
entsprechenden Umlaufbeschluss mit der Durchführung der Maßnahme im
Zusammenhang mit dem endgültigen Ausbau der Straßen, Wege und Plätze im
Plangebiet zu beauftragen.
Die Verwaltungsvorlage 059/2012 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 15
Haupt- und Finanzausschuss vom 20.06.2012 TOP 12
Bürgermeister Gromöller teilt mit, dass er eine E-Mail von den Geschäftsführern der Projektgesellschaft, Herrn Langer und Herrn Winkelhues, mit folgendem Wortlaut erhalten hat:
Die
Wohnparkentwicklungsgesellschaft hat durch ihre Geschäftsführer auf Grund des
Ergebnisses der von ihr zu führenden Grundstücksverhandlungen geprüft, ob die
seinerzeit geplante Bushaltestelle so verlegt werden kann, dass eine
Beeinträchtigung der angrenzenden Weidennutzung unterbleibt und der Grunderwerb
auf den für den Kreisverkehr zwingend erforderlichen Umfang reduziert werden
kann.
Dazu hat
die Gesellschaft geprüft, ob die Verlegung der Haltestelle auf die westliche
Seite erfolgen kann.
Insbesondere
die für die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs zuständigen
Stellen befürworten aus Gründen der Verkehrssicherheit die geplante Verlegung.
Zu der Frage, ob es sinnvoll sei auch die Bushaltestelle auf der anderen
Straßenseite in Richtung Ortskern zu verlegen, äußerten diese Fachdienststellen
die Auffassung, dass die jetzt geplante versetzte Anordnung der Haltestellen
zwecks besserer Übersichtlichkeit und Entzerrung der Verkehrsströme zu begrüßen
sei und zwar insbesondere dann, wenn die bei einer Verlegung verfügbare
Aufstellfläche geringer als zur Zeit ausfallen würde.
Die
grundstücksmäßigen Rahmenbedingungen wurden daraufhin auf Veranlassung der
Gesellschaft von Dipl. Ing Wiemann geprüft mit dem Ergebnis, dass ohne
zusätzlichen Grunderwerb auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur ein sehr
unzulänglicher Haltestellenausbau möglich wäre.
Die in der
Sitzung des gemeindlichen Bauausschusses geäußerten Bedenken zu einem Anreiz,
die Straße an einer nicht geeigneten Stelle zu überqueren, werden von der
Gesellschaft sehr ernst genommen. Eine Möglichkeit zur Vermeidung dieser
Gefahren wird darin gesehen, dass die geplanten Straßenteiler , die zum Queren
nicht genutzt werden sollen so gestaltet sind, dass ein Queren unattraktiv
gemacht wird. Auch sollen im Bereich der Weide auf ausdrücklichen Wunsch des
Eigentümers gestalterisch alle Möglichkeiten genutzt werden, eine unerwünschte
Querung zu verhindern, damit eine Beeinträchtigung der Weidefunktion durch
Radfahrer, Fußgänger und Busfahrgäste vermieden wird.
Sollten
durch planerische Maßnahmen, beispielsweise die Schaffung einer Aufstellfläche
im Bereich der Weidefläche Beeinträchtigungen der Weidenfunktion zu erwarten
sein, so werden vom Eigentümer der Weide nachhaltige Schutzmaßnahmen zwischen
Weide und Aufstellfläche erwartet.
Außerdem
ist dann die bisherige Absprache zu Art, Umfang und Form des Grunderwerbs, die
auf der derzeitigen Planung beruht hinfällig und muss neu verhandelt werden.
Am
06.07.2012 läuft, nach zweimaliger Verlängerung, endgültig die Zuschlagsfrist
für das als finanziell günstig zu bewertende Ausschreibungsergebnis für den Bau
des Kreisverkehrs ab.
Eine
Vergabe ist von der Bereitstellung der erforderlichen Grundstücksflächen
abhängig. Für die derzeitige Planung ist die Bereitstellung nach Ablauf von
mehreren Verhandlungsterminen gesichert. Bei einer Veränderung der Planungsvorgaben
im Bereich der Weide muss neu verhandelt werden.
Um den Bau
des Kreisverkehrs im Zusammenhang mit dem endgültigen Straßenausbau im
Wohngebiet Am Habichtsbach zu ermöglichen, regen wir daher an, die Planung im
Grenzbereich zur Weide nicht zu verändern.
Ferner liegt der Verwaltung eine
ergänzende, zur bereits im Haupt- und Finanzausschuss vorgetragenen E-Mail des
Kreises Coesfeld vor. Hierin wird mitgeteilt, dass der Kreis Coesfeld Kontakt
mit dem Straßenverkehrsamt aufgenommen habe. Das Straßenverkehrsamt habe inzwischen mit der
Polizeidirektion Verkehr sprechen können. Auch seitens der Polizei bestehen
Bedenken gegen die vorgesehene Planung. Insbesondere die Lage der
Bushaltestellen und die damit in Verbindung stehende Querungssituation der
Fußgänger seien nach Ansicht der Polizei problematisch.
Herr Skirde trägt eine Stellungnahme der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Stellungnahme ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Bürgermeister Gromöller hält es für vertretbar,
dass zum Erreichen der Bushaltestelle ortseinwärts zwei Querungen von
Fußgängern zu passieren seien und plädiert nach der jetzigen Sachlage dafür,
die Bushaltestelle ortsauswärts westlich zu verschieben und ortseinwärts am
derzeitigen Standort zu belassen, gemäß der Anlage 2, westliche Bushaltestelle,
Verwaltungsvorlage 059/2012. Durch den Bau des Kreisverkehrsplatzes werde die
Geschwindigkeit der Autofahrer deutlich reduziert.
Es folgt eine kurze Diskussion über die Standorte
der Bushaltestellen. Einige Ratsmitglieder äußern, dass nunmehr eine
Entscheidung getroffen werden solle, damit nicht noch mehr Zeit verstreiche.