Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes
zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ gem. § 2 Abs.
1 BauGB, und zwar
·
Änderung
der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich
der Gestaltung der Außenwandflächen.
·
Änderung
der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich
der Gestaltung der Dachform.
·
Änderung
der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW
hinsichtlich der Möglichkeit der Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung.
·
Änderung
der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW
hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Traufenhöhe.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 050/2012 als
Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Änderung der
bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW in der Form,
dass für den Änderungsbereich
·
eine weiß
gestrichene Putzfassade zugelassen wird,
·
die
Errichtung eines Walmdaches zugelassen wird,
·
eine
Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung von 30 – 45 ° auf 21° zugelassen
wird und
·
eine
Überschreitung der maximalen Traufenhöhe von 5,50 m auf 5,94 m zugelassen wird.
Diese Änderungen werden als Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 050/2012 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.06.2012 TOP 10