Vermerk:

bzgl. E-Mail von Herrn Erich Lefert zur Errichtung des Bypasses zum Hochwasserschutz neben der Hohenholter Aabrücke vom 12.11.18

 

 

Sachstand:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 22.05.2018 zur Errichtung eines Bypasses wurde am 13.06.2018 im Umweltausschuss und am 27.06.2018 im Haupt- und Finanzausschuss beraten.

Die einstimmige bzw. mehrheitliche Beschlussempfehlung an den Gemeinderat lautete wie folgt: (siehe auch Verwaltungsvorlage VO/76/2018)

 

„Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung Havixbeck gemäß dem als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion, alle notwendigen Schritte zur Anlage eines Bypasses zur Aufhebung eines möglichen Rückstaus mit seinen Überschwemmungen an der K50 gelegenen Aabrücke Hohenholte durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis spätestens Oktober 2019 erfolgen“.

 

Nachdem der Leiter der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld, Herr Mollenhauer, einen Pressebericht über die geplante Hochwasserschutzmaßnahme gelesen hatte, gab er hierzu eine Stellungnahme ab, die im Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses enthalten ist. Herr Mollenhauer wies u.a. auf die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Münster‘schen Aa durch die Bezirksregierung Münster hin. Nach dieser Festsetzung liegen die Ortslage Hohenholte und der Verkehrsweg K50 nicht im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Hierauf hatte Herr Lefert am 25.06.18 geantwortet und Fotos von überschwemmten Grundstücken übersandt.

 

In der Ratssitzung am 05.07.2018 wurde der Tagesordnungspunkt unter TOP 1 abgesetzt.

 

In einem weiteren Schreiben (siehe Ratsprotokoll) empfiehlt Herr Mollenhauer Fragen bezüglich einer Abweichung der tatsächlich überschwemmten Flächen von den ausgewiesenen Überschwemmungsgebietsflächen ggf. mit der Bezirksregierung Münster zu klären.

 

Die Genehmigungsplanung wird zurzeit von Herrn Pfeil von der Arbeitsgemeinschaft Wasser- und Bodenverbände Westfalen-Lippe fertiggestellt. Als Maßnahmenträger wird die Naturschutzstiftung des Kreises Steinfurt (Herr Schneiders) auftreten. Für die Plangenehmigung ist Frau Eiken vom Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt zuständig.

Der Maßnahmenträger plant den Baubeginn im Frühjahr 2019.

 

Die zur Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahme benötigten Flächen gemäß Variante 1 oder Variante 2 –Minimallösung (schmaler Streifen an der K 50 - s. Protokoll UA) sollen nun durch Tausch oder im Rahmen einer vertraglichen Gestattungsregelung zur Verfügung stehen.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

In nächster Zeit sollen die Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern, Behörden und der Naturschutzstiftung des Kreises Steinfurt zum Bau des Bypasses stattfinden. Dabei wird auch die Förderfähigkeit des Bypasses als „technische Hochwasserschutzmaßnahme“ geprüft.

 

Für das weitere Vorgehen zur Errichtung des Bypasses bedarf es nunmehr eines entsprechenden Ratsbeschlusses. Hierzu wird eine Verwaltungsvorlage erstellt werden.

 

Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 werden für die Maßnahme  vorsorglich 100.000 € veranschlagt.