Im vergangenen Jahr wurden nach einer von einem externen Beratungsbüro durchgeführten Kalkulation und intensiver Beratungen – auch hier im Ausschuss – die Friedhofsgebühren angehoben und z. T. neu aufgeteilt. Nach Ablauf von fast einem Kalenderjahr ist festzustellen, dass das Defizit beim Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen) zwar verringert werden konnte, jedoch nicht im gleichen Umfang wie die Gebührenerhöhung vermuten lässt. Dies hat folgende Ursache:

Werden Grabgebühren für ein Grab auf dem gemeindlichen Friedhof gezahlt, ist dies eine Gebühr für einen bestimmten Zeitraum, meist mehrere Jahre. Die Gemeinde hat also im laufenden Geschäftsjahr Erträge im Voraus erhalten, die teilweise den nachfolgenden Geschäftsjahren zugerechnet werden müssen. Grenzen wir diesen Ertrag nicht ab, wird unsere Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Geschäftsjahr verfälscht. Für diese Abgrenzung wird das Konto „Passive Rechnungsabgrenzung“ genutzt, der Ertrag das neue Geschäftsjahr betreffend wird dort vorübergehend „geparkt“ und ist aus der laufenden Gewinn- und Verlustrechnung ausgebucht.

Die Systematik der Rechnungsabgrenzung bewirkt, dass bei Gebührenerhöhungen der Effekt der höheren Einnahmen nicht sofort in der Ergebnisrechnung des gemeindlichen Haushalts wahrnehmbar ist.

Bezogen auf eine Grabgebühr für den Neuerwerb einer Grabstelle heißt das, es werden für die 25-jährige Nutzungsdauer Gebühren gezahlt, die in den folgenden 25 Jahren jeweils mit einem 25-tel dem Ergebnis des Produktes zugerechnet werden.

Anders verhält es sich bei der jetzt separat für die Nutzung der Kühlzellen und der Friedhofshalle erhobenen Gebühr. Diese Beträge werden auch dem Jahr der Inanspruchnahme unmittelbar und vollständig zugerechnet. Bis heute sind dies knapp 30.000 €. Da diese Gebühren zusätzlich erhoben werden, wirken sie sich auch unmittelbar verbessernd auf das Gesamtergebnis aus.

Im 1. Halbjahr 2019 werden eine Nachkalkulation der Gebühren und eine Darstellung der Bestattungsfälle von der Verwaltung erstellt und zur Beratung vorgelegt.