Bericht des Bürgermeisters in der UA Sitzung vom 14.11.2018 über die örtlichen Auswirkungen einer noch zu beschließenden KatzenschutzVO des Kreises Coesfeld

 

In der nächsten Sitzungsfolge des Kreises Coesfeld wird über den Erlass einer KatzenschutzVO beraten; vorgesehen ist nach entsprechender Vorberatung in den Ausschüssen der Beschluss des Kreistages am 12.12.2018.

Die entsprechende Sitzungsvorlage einschließlich der umfangreichen Anlagen ist unter dem Link:

 

http://www.kreis-coesfeld.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=4181&voselect=2037

 

einsehbar.

 

An mich sind die Fragen gestellt worden:

  • Welche konkreten Auswirkungen hat diese VO auf Havixbecker Katzenbesitzer?
  • Ob der Erlass dieser Kreis VO Auswirkungen / Anpassungen ordnungsbehördlicher Verordnungen auf Gemeindeebene zur Folge haben muss.

 

Kurz zum Hintergrund dieser KatzenschutzVO:

Die Katzenpopulation  im Kreis Coesfeld ist enorm gestiegen. Durch immer mehr Katzen (gemeint sind im Nachfolgenden sowohl weibliche als auch männliche Tiere) werden vermehrt  schwere Katzenkrankheiten, wie FIV („Katzenaids“), Katzenschnupfen, Katzenleukose und Parasitosen, verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt.

Eine Bedarfsanalyse des Kreises Coesfeld ergab,  dass ein Großteil der aufgegriffenen freilebenden Katzen erhebliche krankhafte Befunde aufweisen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden sind. Ein Teil dieser Katzen musste euthanisiert werden.  Die hohe Besatzdichte in den Tierheimen  führt wiederum zu gesundheitlichen Problemen  dort und behindert die eigentliche Arbeit des Tierschutzvereines, wie die Aufnahme von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren.

Es ist zu befürchten, dass bei einer Verschärfung der Situation die Tierheime diese Aufgaben gar nicht oder nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können, was große Probleme für die Fundbüros der Städte und Gemeinden  sowie für den Veterinärdienst mit sich bringen würde.

Um die Katzenüberpopulation zu reduzieren und damit der Gefahr der weiteren Verbreitung von Katzenkrankheiten entgegenzuwirken,  wird der Erlass dieser KatzenschutzVO beabsichtigt. Mit dieser VO würde eine kreisweite Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Freigängerkatzen (Kosten zu Lasten der Katzenbesitzer) vorgeschrieben. Der Kreis hätte damit auch die rechtliche Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen bei aufgegriffenen Katzen durchzusetzen.

Die Kosten für die Kennzeichnung- bzw. Kastration von freilebenden Katzen würden vom Kreis getragen.

 

Zu den gestellten Fragen:

  • Auch jeder Katzenbesitzer aus Havixbeck, der seine Katze, seinen Kater als „Freigänger“ hält, ist verpflichtet, sein Tier auf eigene Kosten kastrieren und registrieren (bei Tasso) zu lassen. Für fortpflanzungsfähige Tiere gibt es  ein Auslaufverbot. 
  • Eine Anpassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen auf Gemeindeebene muss nicht vorgenommen werden. Es fehlt an einer rechtlichen Grundlage. Mit Neufassung der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW im Jahr 2015 wurde seitens des Landes NRW die Zuständigkeit zum Erlass einer solchen Verordnung gem. 13 b TierSchG auf die  Kreisordnungsbehörden  und nicht auf die Gemeinden übertragen.

 

Hinweis:

Bereits im Vorfeld haben sich die Ordnungsämter gemeinsam mit dem Kreis Coesfeld  verständigt, Informationen an alle Katzenbesitzer herauszugeben. Damit soll bewusst gemacht werden, dass „Kastration ein Muss ist bei Freigängerkatzen“. Dieser Flyer wird z.Z. in den Städten und Gemeinden erarbeitet und allen Haushalten zur Verfügung gestellt.

In Havixbeck ist angedacht, diesen eventuell mit dem Abgabenbescheid zu verteilen. Der Erlass der KatzenschutzVO wird abgewartet, damit die entsprechenden Informationen hierzu eingearbeitet werden können.