Sitzung: 14.11.2018 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Bericht des Bürgermeisters in der
UA Sitzung vom 14.11.2018 über die örtlichen Auswirkungen einer noch zu
beschließenden KatzenschutzVO des Kreises Coesfeld
In der nächsten Sitzungsfolge des
Kreises Coesfeld wird über den Erlass einer KatzenschutzVO beraten; vorgesehen
ist nach entsprechender Vorberatung in den Ausschüssen der Beschluss des
Kreistages am 12.12.2018.
Die entsprechende Sitzungsvorlage
einschließlich der umfangreichen Anlagen ist unter dem Link:
http://www.kreis-coesfeld.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=4181&voselect=2037
einsehbar.
An mich sind die Fragen gestellt
worden:
- Welche
konkreten Auswirkungen hat diese VO auf Havixbecker Katzenbesitzer?
- Ob
der Erlass dieser Kreis VO Auswirkungen / Anpassungen ordnungsbehördlicher
Verordnungen auf Gemeindeebene zur Folge haben muss.
Kurz zum Hintergrund dieser
KatzenschutzVO:
Die Katzenpopulation im Kreis Coesfeld ist enorm gestiegen. Durch
immer mehr Katzen (gemeint sind im Nachfolgenden sowohl weibliche als auch
männliche Tiere) werden vermehrt schwere
Katzenkrankheiten, wie FIV („Katzenaids“), Katzenschnupfen, Katzenleukose und
Parasitosen, verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt.
Eine Bedarfsanalyse des Kreises
Coesfeld ergab, dass ein Großteil der
aufgegriffenen freilebenden Katzen erhebliche krankhafte Befunde aufweisen, die
mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden sind. Ein Teil dieser
Katzen musste euthanisiert werden. Die
hohe Besatzdichte in den Tierheimen
führt wiederum zu gesundheitlichen Problemen dort und behindert die eigentliche Arbeit des
Tierschutzvereines, wie die Aufnahme von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren.
Es ist zu befürchten, dass bei
einer Verschärfung der Situation die Tierheime diese Aufgaben gar nicht oder
nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können, was große Probleme für die Fundbüros
der Städte und Gemeinden sowie für den
Veterinärdienst mit sich bringen würde.
Um die Katzenüberpopulation zu
reduzieren und damit der Gefahr der weiteren Verbreitung von Katzenkrankheiten
entgegenzuwirken, wird der Erlass dieser
KatzenschutzVO beabsichtigt. Mit dieser VO würde eine kreisweite
Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Freigängerkatzen (Kosten zu Lasten
der Katzenbesitzer) vorgeschrieben. Der Kreis hätte damit auch die rechtliche
Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen bei aufgegriffenen Katzen durchzusetzen.
Die Kosten für die Kennzeichnung-
bzw. Kastration von freilebenden Katzen würden vom Kreis getragen.
Zu den gestellten Fragen:
- Auch jeder Katzenbesitzer aus Havixbeck, der seine Katze, seinen Kater
als „Freigänger“ hält, ist verpflichtet, sein Tier auf eigene Kosten
kastrieren und registrieren (bei Tasso) zu lassen. Für
fortpflanzungsfähige Tiere gibt es
ein Auslaufverbot.
- Eine Anpassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen auf Gemeindeebene
muss nicht vorgenommen werden. Es fehlt an einer rechtlichen Grundlage.
Mit Neufassung der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen
– ZustVO Tierschutz NRW im Jahr 2015 wurde seitens des Landes NRW die
Zuständigkeit zum Erlass einer solchen Verordnung gem. 13 b TierSchG auf
die Kreisordnungsbehörden und nicht auf die Gemeinden übertragen.
Hinweis:
Bereits im Vorfeld haben sich die
Ordnungsämter gemeinsam mit dem Kreis Coesfeld
verständigt, Informationen an alle Katzenbesitzer herauszugeben. Damit
soll bewusst gemacht werden, dass „Kastration ein Muss ist bei
Freigängerkatzen“. Dieser Flyer wird z.Z. in den Städten und Gemeinden
erarbeitet und allen Haushalten zur Verfügung gestellt.
In Havixbeck ist angedacht,
diesen eventuell mit dem Abgabenbescheid zu verteilen. Der Erlass der
KatzenschutzVO wird abgewartet, damit die entsprechenden Informationen hierzu
eingearbeitet werden können.