Sitzung: 06.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: VO/116/2018
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und
in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 30.10.2018 die in der
Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 116/2018 beigefügte Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung
der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).
S a t z u n g
zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung
der Gemeinde Havixbeck
vom 13.12.2018
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung vom 06.12.2018
die folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
Der § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung
der Gemeinde Havixbeck vom
§ 1
Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung
der Gemeinde Havixbeck richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Abfallgefäße
für Restmüll, Bioabfälle und Papier.
Die Gebühren nach § 2
dieser Satzung bleiben hiervon unberührt.
Die Benutzungsgebühr
beträgt jährlich:
a) 60 l Restmüll |
101,64 € |
b) 80 l Restmüll |
117,60 € |
c) 120 l Restmüll |
149,52 € |
d) 240 l Restmüll |
245,40 € |
e) 1.100 l Restmüll |
1.809,84 € |
f) 120 l Biomüll
ohne Filter |
83,40 € |
g) 120 l Biomüll mit
Filter |
89,16 € |
h) 240 l Biomüll
ohne Filter |
136,68 € |
i) 240 l Biomüll mit
Filter |
142,56 € |
j) 240 l Papiermüll |
19,68 € |
Die vorstehenden Benutzungsgebühren können halbiert werden, wenn einem
Antrag auf gemeinsame Bereitstellung i.S.d. § 11 (2) der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Havixbeck entsprochen worden ist.
§ 2
1.
Die Gebühr
für den Erwerb eines Bioabfallsackes beträgt 2 Euro/Stück. Die Gebühr für den
Erwerb eines Restmüllsackes beträgt 5 Euro/Stück.
2.
Die Gebühr
für den Austausch von einem vorhandenen Abfallgefäß gegen ein Abfallgefäß
anderer Größe (Volumenänderung) beträgt 12,78 Euro.
Artikel II
Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/116/2018 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof vom 14.11.2018, TOP 12
Haupt- und Finanzausschuss vom 28.11.2018, TOP 14
Abstimmungsergebnis: