Herr Skirde stellte für Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 06.06.2012 eine Anfrage, die dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt ist.

 

Antwort der Verwaltung:

Im Teilergebnisplan 2011 für das Produkt 0303 AFG ist in Zeile 13 anteilig eine Aufwandsposition in Höhe von 20.000 € für die Umgestaltung der Toilettenanlage gebildet worden. Ein investiver Ansatz konnte nicht gebildet werden, weil die beabsichtigten Maßnahmen keine bilanzielle Wertverbesserung für das Gebäude darstellen. Maßnahmen der Bauunterhaltung und –instandsetzung können grundsätzlich nur als Aufwand geplant und gebucht werden. In den Erläuterungen des vg. Teilergebnisplans ist dieser Sachverhalt explizit beschrieben worden. Eine Übertragung des Haushaltsansatzes in das Haushaltsjahr 2012 ist rechtlich aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2011 nicht möglich. Daher war eine erneute Veranschlagung im Haushalt 2012 erforderlich. Ein investiver Ansatz konnte auch in 2012 aus den zuvor genannten Gründen nicht gebildet worden. Allerdings sind in Zeile 13 des Teilergebnisplans 50.000 € für die Bauunterhaltung an der AFG enthalten. Unter Berücksichtigung der Priorität vorgesehener Maßnahmen kann dieser Haushaltsansatz nunmehr für das Vorhaben eingesetzt werden. Der Haushalt ist genehmigt, so dass die Einzelmaßnahmen geplant werden können.