Herr Böttcher stellte für die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 29.05.2012 eine Anfrage, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Antwort der Verwaltung:

In der Anfrage wird richtig dargestellt, dass die betreffenden Flächen als Schutz- und Trenngrün ausgewiesen sind. Nach den Festsetzungen handelt es sich um Flächen mit Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von bodenständigen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Ergänzt wird diese Festsetzung um die Regelung, dass die Grünsubstanzen dieser Flächen dauerhaft zu erhalten sind. Ausfall ist durch Neuanpflanzungen mit gleichartigen bodenständigen Gehölzen zu ersetzen. Diese Festsetzungen beziehen sich auf Flächen, die in Privateigentum stehen und die tatsächlich in der Vergangenheit z. T. deutlich verändert wurden. Zur Sicherung der planerischen Regelungen ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, die betroffenen Grundstückseigentümer gemeinsam zu einer Erörterung des Themas einzuladen und zu erläutern, welche Maßnahmen in welcher Qualität zum Erhalt bzw. zur Wiederentwicklung des Planungszieles erforderlich sind. Dabei wird dann auch ein Zeitplan für die notwendigen Maßnahmen besprochen. Darüber hinaus wird im Bedarfsfall die untere Bauaufsicht des Kreises Coesfeld hinzugezogen.

 

 

Herr Böttcher berichtet, dass in diesem Bereich eine Eiche stehe, die sich in sehr schlechtem Zustand befinde. Er bittet um in Augenscheinnahme der Eiche durch den Bauhof.