15.1

Herr Wesselmann - Sozialbestattungen

Wie ist der Stand der Dinge bei den Sozialbestattungen?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Gemeinde ist als örtliche Ordnungsbehörde nur für die Fälle zuständig, in denen eine Person in Havixbeck verstirbt und sich niemand um die Beisetzung kümmert. Es ist eine gesetzliche Pflicht, immer die wirtschaftlichste Lösung umzusetzen. Sofern jedoch bekannt, werden auch Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt (z.B. Erd- oder Feuerbestattung). Ein Problem ist die Grabpflege, die nicht mehr Bestandteil der ordnungsbehördlichen Bestattung ist. Die entsprechenden Gräber werden im Auftrag der Gemeinde dann von Fa. Daldrup gepflegt und vergütet, und zwar außerhalb des Gebührenhaushaltes.