Sitzung: 14.11.2018 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: VO/122/2018
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2019 und
beschließt nach Beratung, dass die zurzeit gültigen Gebührensätze für
Schmutzwasser in Höhe von 2,07 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,46 €
je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche weiterhin im Jahr
2019 gültig bleiben. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung
sind in den Haushaltsplan des Jahres 2019 zu übernehmen.
Die Verwaltungsvorlage VO/122/2018 liegt vor.
Es wird von Herrn Wesselmann die Frage gestellt, ob das in der Verwaltungsvorlage genannte KGSt-Gutachten der Verwaltungsvorlage beigefügt werden könne.
Antwort der
Verwaltung:
Die KGSt-Gutachten (hier: Kosten eines Arbeitsplatzes) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist daher nicht erlaubt. Die Gutachten können gerne im Rathaus eingesehen werden.
Abstimmungsergebnis: