Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2019 und beschließt nach Beratung, dass die zurzeit gültigen Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 2,07 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,46 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche weiterhin im Jahr 2019 gültig bleiben. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2019 zu übernehmen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/122/2018 liegt vor.

 

Es wird von Herrn Wesselmann die Frage gestellt, ob das in der Verwaltungsvorlage genannte KGSt-Gutachten der Verwaltungsvorlage beigefügt werden könne.

 

Antwort der Verwaltung:

Die KGSt-Gutachten (hier: Kosten eines Arbeitsplatzes) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist daher nicht erlaubt. Die Gutachten können gerne im Rathaus eingesehen werden.

 


Abstimmungsergebnis: