Frau Schäpers weist darauf hin, dass es vorgesehen war, die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 zur Finanzierung vorgezogener Maßnahmen aus den Masterplänen der Schule zu entnehmen und die damit zukünftig eingesparten Unterhaltungsmittel zur Deckung eines Investitionskredites zu verwenden. Wird die Darstellung zur Finanzierung der Erweiterung der AFG auch diesen Aspekt berücksichtigen?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung wird diesen Vorschlag im Finanzierungsvorschlag mit einfließen lassen.