Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, auf Grundlage der in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 06.06.2012 vorgestellten Planung, die Zustimmung zur Umgestaltung des Schulhofes der Anne-Frank-Gesamtschule zu erteilen.


Die Verwaltungsvorlage 064/2012 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Ausschussvorsitzender Wilken den Landschaftsarchitekten Herrn Vennemann und bittet ihn, den überarbeiteten Entwurf zur Umgestaltung des Schulhofes der Anne-Frank-Gesamtschule vorzustellen. Herr Vennemann erläutert den Entwurf anhand einer PowerPoint-Präsentation, die dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt ist.

 

Herr Vennemann verdeutlicht kurz den Werdegang und den aktuellen Stand des Projekts. Aufgrund der aufgekommenen Fragen im Zuge der Haushaltsplanberatungen sei der Entwurf überarbeitet worden. Von einer Versickerung mittels Rigolen werde aus wirtschaftlichen Gründen und der schwierigen Umsetzbarkeit Abstand genommen.

 

Gegen eine Gestaltung der Holzterrassen in der vorgeschlagenen Form habe die Unfallkasse NRW keine Einwände. Die Positionierung und die Größe der Terrassenflächen sei geändert worden. Diese befänden sich jetzt als Nischen außerhalb der Lauf- und Fahrwege. Durch diese Maßnahmen werde eine Kostenreduzierung erreicht.

 

Im Anschluss an die Präsentation stellt sich Herr Vennemann für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Er gibt an, dass das geplante Sonnensegel aus textilem Material bestehe, welches diffusionsoffen und imprägniert sei. Es habe eine Lebensdauer von ca. 10-15 Jahren und sei einfach und innerhalb weniger Minuten auf- und abzuspannen. Als Material für die Verlegung der Terrassen sehe der Entwurf Bangkiraiholz wegen der langen Witterungsbeständigkeit vor. Grundsätzlich könne aber auch europäische Lärche verwandt werden.

 

Seitens einiger Ausschussmitglieder bestehen Zweifel, ob das Anlegen von Schotterrasen wegen der hohen Beanspruchung sinnvoll sei. Herr Vennemann berichtet, dass auch in anderen öffentlichen, viel genutzten Bereichen Schotterrasen verlegt werde. Es sei jedoch sinnvoll, dem Schotterrasen eine Entwicklungszeit einzuräumen, bevor man diesen zum Betreten freigebe.

 

Es wird die Idee vorgetragen, Schüler im Zuge eines Projekts oder 1 €-Kräfte mit der Pflege der Grünanlagen zu beauftragen, um so Kosten einzusparen. Andere Ausschussmitglieder lehnen diese Vorgehensweise jedoch ab, da eine fachgerechte Pflege so nicht gewährleistet sei.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird die dringende Bitte ausgesprochen, jedes Planungsdetail mit der Unfallkasse NRW und der Feuerwehr abzusprechen.

 

Ausschussvorsitzender Wilken bedankt sich bei Herrn Vennemann für seine Ausführungen.

 

Nunmehr wird über die finanziellen Auswirkungen bei Umsetzung des Projekts gesprochen. Auf die Frage, ob es bereits eine Zusage von Fördermitteln gebe, teilt Frau Böse mit, dass es einen engen Kontakt zu den zuschussgebenden Stellen gebe, die Feinabstimmungen jedoch noch nicht abgeschlossen seien. Wesentlich für eine Förderung sei jedoch die öffentliche Nutzbarkeit der Fläche. Diese müsse dem Zuschussgeber gegenüber noch detailliert nachgewiesen werden. Sollten Fördermittel nicht gewährt werden, müsse man prüfen, welche Teilbereiche des Projekts aus vorhandenen Mitteln realisiert werden können.

 

Ausschussvorsitzender Wilken beantragt daher, den Beschlussvorschlag um den Zusatz „sofern die Finanzierung nicht in der erwarteten Höhe gesichert ist“ zu ergänzen. Bis nach den Sommerferien solle von der Verwaltung geprüft werden, welche Maßnahmen aus vorhandenen Mitteln umsetzbar seien.

 

Herr Kerkering sieht keine Erfordernis, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu ergänzen. Nunmehr lässt Ausschussvorsitzender Wilken über den Beschlussvorschlag laut Verwaltung abstimmen.