Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 6. vereinfachten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 057/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.


Die Verwaltungsvorlage 057/2012 liegt vor.

 

Frau Böse teilt ergänzend zur Verwaltungsvorlage mit, dass zwischenzeitlich ein Schreiben von 3 Nachbarparteien eingegangen ist, die Einwendungen gegen die Änderung des Bebauungsplans erheben. In diesem Zusammenhang weist Frau Böse darauf hin, dass es sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplans um ein öffentliches Verfahren handelt und nach Beteiligung der Öffentlichkeit, auch den Nachbarn die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben wird. Das Thema Innenentwicklung und Anpassung von Bebauungsplänen sei in diesem Sinne ein aktuelles Thema, das seitens des Rates nach Vorberatung im Arbeitskreis Ortsentwicklung als ein städtebauliches Ziel vorgegeben worden sei.

 

Die vorgetragenen Bedenken der Nachbarn würden in den noch durchzuführenden Abwägungsprozess einfließen. Auf Vorschlag von Ratsmitglied Bergmoser sagt die Verwaltung zu, ein Erörterungsgespräch mit den Nachbarn und dem Investor durchzuführen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird die Vorgehensweise unterstützt. Es wird jedoch darum gebeten, ein Lärmschutzgutachten in den Entwurf aufzunehmen. Frau Böse teilt mit, dass dieses auch beabsichtigt sei.

 

Herr Fohrmann bittet darum, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Auskunft über die Erschließungskosten zu geben.

 

Ausschussvorsitzender Wilken berichtet, dass im Bereich Ignatiusstr. das Ortsschild Havixbeck immer weiter zurückgerückt ist. Er regt an, das zur Zeit im Plan befindliche Sichtdreieck bedarfsgerecht zu verkleinern und diese Änderung mit in die überarbeitete Planfassung aufzunehmen.

 

Nach kurzer weiterer Beratung erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage.