Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, dass zur Verbesserung und Sicherung der baulichen Gestaltung und Qualität öffentlicher Räume in Havixbeck ein Gestaltungsbeirat berufen werden soll.

Die Arbeit des Beirates soll auf der Grundlage der der Verwaltungsvorlage Nr. 036/2012 beigefügten Geschäftsordnung erfolgen.

Nach Ablauf einer Berufungszeit von 3 Jahren ist ein Bericht vorzulegen.


Die Verwaltungsvorlage 056/2012 liegt vor.

 

Bürgermeister Gromöller fasst die Ergebnisse der vorangegangenen Beratungen zusammen. Er erläutert, dass seitens der Gremien die Bildung eines Gestaltungsbeirates befürwortet werde, jedoch der Wunsch nach wirtschaftlich günstigern Rahmenbedingungen bestehe. Aus diesem Grunde habe er weitere Gespräche mit den potentiellen Kandidaten geführt, die ihr Mitwirken auch zu günstigeren Konditionen zugesagt haben.

 

Zunächst werden noch einmal die Aufgaben eines möglichen Gestaltungsbeirates erläutert. Bürgermeister Gromöller erklärt, dass auf Seiten der Verwaltung kein eigenes Fachpersonal für den Bereich Städtebau vorhanden ist. Aus diesem Grunde sei die Idee entstanden, einen Gestaltungsbeirat zu gründen. Dieser solle beispielsweise bei ortsbildprägenden Bauten, Beispiel Krögerheim, aber auch bei Einzelvorhaben den Bauherren fachkundig in beratender Funktion zur Seite stehen.

 

Bezüglich der weiteren Aufgaben eines Gestaltungsbeirates verweist Frau Böse auf die Verwaltungsvorlage 036/2012, in der diese genauer aufgeführt sind.

 

Herr Hense führt weiterhin aus, dass es mit Hilfe eines Gestaltungsbeirates eventuell auch möglich sei, den Ortskern wieder zu beleben. Der Gestaltungsbeirat biete Havixbeck Begleitung und Unterstützung bei der Ortsentwicklung.

 

Es wird noch einmal hervorgehoben, dass ein Gestaltungsbeirat nur eine beratende, nicht eine beschließende Funktion ausübe.

 

Die Verwaltung wird gebeten, Beispiele für die Arbeit eines Gestaltungsbeirates aus anderen Kommunen zusammenzutragen und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorzustellen.

 

Hiernach wird über die Dauer einer Beiratsperiode beraten. Die in dem Entwurf einer „Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Gemeinde Havixbeck“ ausgewiesenen 4 Jahre erscheinen einigen Ausschussmitgliedern zu lang. Es wird vorgeschlagen, die Beiratsperiode auf 3 Jahre festzulegen und nach dieser Zeit kritisch zu überprüfen, ob die Arbeit des Gestaltungsbeirates fortgeführt werden soll.

 

Nunmehr wird über die grundsätzliche Einberufung eines Gestaltungsbeirates abgestimmt, mit dem Zusatz, dass nach Ablauf von 3 Jahren ein Bericht vorzulegen ist. Die Auswahl der Beiratsmitglieder erfolgt im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.