Die Verwaltungsvorlage VO/064/2018 liegt vor.

 

Herr von Schönfels bittet um Erläuterung der Prozedur.

 

Herr Gromöller erläutert, dass die Gemeinde als Fördermittelnehmer mit dem Fördermittelgeber vereinbart hat, dass die Mittel, die die Kommune erhält, an die Stiftung weitergegeben werden dürfen. Dieses Geld wird dann von der Stiftung verwaltet und verausgabt. Es müsse natürlich nachgewiesen werden, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden. In den Förderbedingungen der Bundesbehörde BBSR ist festgelegt, dass „bei der Vergabe von Aufträgen, die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Zuwendungsempfängers anzuwendenden Vergabegrundsätzen zu beachten“ sind. Mit dem Zuschussgeber der Stiftung, dem LWL und der Oberfinanzdirektion wurden die Verfahrensmodalitäten vereinbart.

Die Gemeinde ist als Zuwendungsempfänger für die Einhaltung der Förderbestimmungen verantwortlich. Die Mittel in Höhe von 4,6 Millionen an Fördergeldern werden nicht in einer Summe sondern entsprechend Baufortschritt ausgezahlt.

 

Herr Krotoszynski möchte wissen, was passiert, wenn die Maßnahme erheblich teurer würde.

Herr Gromöller antwortet, dass Havixbeck nicht Maßnahmenträger sondern Empfänger und Weiterleitender der Fördermittel und im Problemfall die Stiftung dafür verantwortlich sei. Diese werde  aber fachlich durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des LWL begleitet.

 

Herr von Schönfels regt an, vorher die Verträge einzusehen um den Punkt einer Mithaftung der Gemeinde auszuschließen, woraufhin Herr Gromöller nochmals darauf hinweist, dass die Gemeinde die Gelder lediglich durchleiten würde und die Verantwortung dann bei der Stiftung liegt, die aber auch über eine gewisse Substanz verfüge.

 

Herr Messing stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil weiter zu beraten. Über den Antrag wird abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 5

 

Der Tagesordnungspunkt wird demzufolge zur Weiterberatung in den nicht öffentlichen Teil verschoben.