Herr Webering stellt den Antrag, die Sitzung zu öffnen, für den Beitrag einer Zuhörerin zum TOP 12  „Aufhebung der Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen für das Droste-Kulturzentrum auf Burg Hülshoff“ (VO/064/2018.

Es bestehen keine Einwände.

 

Frau Rump arbeitet beim LWL in der Abteilung Vergaberecht.

Sie fragt, inwieweit die Gemeinde darüber nachgedacht habe, an welche Vergaberegeln sich die Stiftung zu halten habe, wenn die Vergabewertgrenzen gem. TOP 12 aufgehoben würden.

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Stiftung muss sich an öffentliches Vergaberecht halten. Vergaberegelungen der Förderbestimmungen und allgemein gesetzliche Regeln sind zu befolgen. Frau Rump könne sich zwecks weiterer Detailfragen gerne an die Vorstandsvorsitzende der Stiftung Frau Dr. Rüschhoff-Parzinger, sowie an Frau Wiechers oder Herrn Gröne-Holmer beim LWL wenden, wenn sie dort Empfehlungen eingeben wolle.