Mit Schreiben vom 18.06.18, Eingang bei der Gemeinde Havixbeck am 19.06.18, liegt die Bewilligung als Projektförderung gemäß der Bundeshaushaltsverordnung und den dazu erlassenen Vorschriften als eine einmalige und nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 49.800 € vor.

Der Zuwendungsbescheid gilt für den Förderzeitraum vom 21.06.2018 – 20.06.2019 (Bewilligungszeitraum).