Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die öffentlich rechtliche Vereinbarung zum Zweck der Errichtung und Durchführung eines Teilstandortes der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck und beauftragt den Bürgermeister diese zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung den Genehmigungsbehörden vorzulegen.

 

Ebenso beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck eine Namensänderung für die Anne-Frank-Gesamtschule und zwar in der Form, dass der Name der gemeinsamen Gesamtschule zukünftig „Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck-Billerbeck lautet“.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VOV/001/2018 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport TOP 8.1

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion. Zugrunde gelegt wird die mit dem Protokoll des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport versandte Synopse (als Anlage 1 zum Protokoll des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport auch im Ratsinformationssystem – online – eingestellt)

Herr Dr. Höfener möchte wissen, warum unter § 3 die Kooperationsmöglichkeit mit den Partnerschulen herausgefallen ist. Herr Gromöller antwortet, dass man zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten unterscheiden müsse, die Partnerschulen gehörten zu den inneren Angelegenheiten, also nicht in den Bereich der Schulträgeraufgaben, die Gegenstand der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind.

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Er ergänzt, dass es noch eine umfangreiche Liste von Dingen gibt, die der Regelung bedürfen (Schülerfahrtkosten, EDV, Schülerzuordnung nach Gemeindefinanzierungsgesetz, Kostenverteilung der Oberstufe etc.), dass nicht alle Details im Vorfeld feststehen könnten und die Zusammenarbeit im Gesamtschulausschuss diesbezüglich bisher vertrauensvoll, konstruktiv, vernünftig und ohne Übervorteilung funktioniere.

 

Es wird nach der Reduzierung von Ratsvertretern unter § 6 gefragt.

Frau Schäpers weist hier darauf hin, dass jede Fraktion einmal vertreten sei. Pro Gruppe gäbe es einen Vertreter.

Auch mit Herrn Dr. Habbel sei ausführlich gesprochen worden.

 

Herr Webering weist noch auf den Tagungsrhythmus hin, der von „mindestens einmal jährlich auf mindestens zweimal jährlich“ geändert worden sei, er habe aber das Votum aus dem Arbeitskreis in Erinnerung, diesen auf „mindestens einmal jährlich“ zu begrenzen. Herr Gromöller nimmt diese Anregung mit und wird bis zur Ratssitzung versuchen, dies noch abzuklären.

 

Sodann wird abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: