Dieser Erlass vom 16.02.2018 regelt die Freistellungswünsche der Eltern für ihre in der OGS betreuten Kinder. So können die Eltern beantragen, dass ihr Kind zum Besuch von Sportvereinen, Musikschule, Therapien und familiären Veranstaltungen, etc. von dem Besuch der OGS freigestellt werden. Diese neue Regelung der Freistellung der SchülerInnen entspricht bereits annähernd der Praxis der Havixbecker und vieler anderer OGS-Einrichtungen. Einmal in der Woche kann ein Kind bereits für besondere Gründe von der Schulleitung regelmäßig nachmittags befreit werden.

 

In einem Telefonat der Verwaltung mit dem Referenten des Städte- und Gemeindebundes, Herrn Dr. Fallack, der zu dem Änderungserlass eine Stellungnahme verfasst hat, machte dieser deutlich, dass die Erlass-Empfehlungen nicht bindend seien. Daher könne der oder die Träger(in) der OGS entscheiden, im welchem Umfange der Besuch der OGS freigestellt wird. Mit der von der neuen Landesregierung getroffenen Regelung soll gesichert werden, dass die Träger der OGS keine Fördermittel zurückzahlen müssen, wenn Kinder am Nachmittag die OGS nicht besuchen. Die bisher von den OGS-Einrichtungen bewährte Freistellungspraxis hat durch den neuen Erlass eine rechtlich begründete Basis erhalten.

 

Die OGS-Einrichtungen machen die Erfahrung, dass die Eltern den Erlass überinterpretieren und davon ausgehen, dass der Besuch der OGS über den Mittag hinweg freigestellt ist, was aber nicht der Fall ist. In dem Erlass heißt es dazu, dass die Kontinuität der Angebote der Ganztagsschulen gewahrt bleiben soll. Damit soll die Freistellung die Ausnahme und nicht die Regel sein.

 

Zur Erläuterung der Inhalte des Erlasses bereitet die Steuerungsgruppe der OGS derzeit eine Eltern-Information vor.