Die Ausschussmitglieder erörtern insbesondere die Ansätze für die Produktbereiche, die vom Fachbereich II betreut werden (Seite 129 ff. des Haushaltsplanentwurfes).

 

Im Einzelnen werden folgende Ansätze beraten:

 

 

Seite

Produkt

 

Zeilen

Nr.

 

158

207

Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz

Betriebs- und Geschäftsausstattung Feuerwehr

FFW-001

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (S. 156, Z. 13) werden zukünftig Ersatzbeschaffungen für den Löschzug Havixbeck u. Hohenholte unmittelbar als Aufwand gebucht. Dies führt dazu, dass diese Pos. nicht mehr als investive Ausgaben mit der Folge entsprechender Abschreibungen im selben Haushaltsjahr bei den Investitionen zu veranschlagen sind.

Auf Nachfrage erklärte Herr Ahrens, dass insofern der Ansatz auf S. 158 unter der Pos. FFW-001 in Höhe von 30.000 € im Jahr 2010 möglicherweise zu hoch angesetzt ist. Insofern sagt die Verwaltung zu, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Höhe dieser Position bedarfsgerecht zu korrigieren.

166

1302

Friedhofs- und Bestattungswesen

 

FHF-003

Hier ist u.a. für den Bau einer Gedenkstätte für Früh- und Totgeburten ein Ansatz in Höhe von 3.500 € gebildet worden.

Ausschussmitglied Kerkering äußert Bedenken an der Auskömmlichkeit dieser Position und beantragt, den Ansatz auf

6.000 € zu erhöhen.

Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen,

5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt, sodass es bei dem ursprünglichen Ansatz von 2.500 € verbleibt.

166

1302

Friedhofs- und Bestattungswesen

FHF-001

Seitens einiger Ausschussmitglieder wird hinterfragt, ob es zwingend notwendig ist, bereits für das Jahr 2011 im Finanzplan einen Ansatz in Höhe von 110.000 € vorzusehen.

Im Verlauf der Diskussion wird seitens der Verwaltung zugesagt, bis zur nächsten Haushaltsplanberatung rechtzeitig eine Übersicht über den zukünftig zu erwartenden Grabflächenbedarf, verbunden mit einer Information über noch vorhandene freie Wahl-, Reihen- und Urnengrabstätten vorzulegen, damit ein ausreichender Informationsstand der Rats- und Ausschussmitglieder für die Investitionsentscheidung in Folgejahren besteht.

 

 

 

 

Durch einstimmigen Beschluss nimmt der Ausschuss im Übrigen die vorgesehenen Ansätze, die seinen Zuständigkeitsbereich betreffen, zustimmend zur Kenntnis.