Die Verwaltungsvorlage VO/075/2018 liegt vor.

 

Zunächst wird die Hinwegnahme des Textes „in unbedenklichen Fällen“ beim § 2k in der Vorlage der Verwaltung im Gegensatz zum Vorschlag der Fraktionen diskutiert. Dies geschah, um einen unbestimmten Rechtsbegriff zu vermeiden und eine klare Handhabung sicherzustellen.

 

 

Dann wird festgestellt, dass sich die Wertgrenzen im § 2  vom Vorschlag der Fraktionen unterscheiden. Dies wird von den Ausschussmitgliedern unterschiedlich bewertet.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die bisherigen Vergabewertgrenzen zum Tragen kommen, da in § 2 h die Voraussetzung enthalten sei, dass die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Vergabeordnung beachtet werden müsste. Die übrigen Wertgrenzen entsprächen den Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes bzw. der geltenden Vergabeordnung.

Es wird der Antrag gestellt, über diesen Tagesordnungspunkt heute nicht abzustimmen sondern erst in der kommenden Ratssitzung.

Herr Wilke weist noch darauf hin, dass im Falle einer Abstimmung im Rat Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung in jedem Fall zusammen beschlossen werden müssten, da sie sich gegenseitig bedingen.

Herr Dr. Höfener schlägt vor, die Vorlage nun zu beschließen, und mit aufzunehmen, dass nach einem Jahr geprüft werde, wie sich die geänderte Vergabeordnung bewährt habe. Dies findet die Zustimmung der Verwaltung und ebenso von überwiegenden Teilen der Ausschussmitglieder. Die Vergabeordnung wird als Anlage 8 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Die Ausschussmitglieder erklären ohne formelle Abstimmung, dass eine Beschlussfassung erst im Rat erfolgen soll.