Es liegen gemeinsame schriftliche Anfragen gem. § 17 Abs. 1 GeschO der Fraktionen FDP und Bündnis 90 Die Grünen vor (siehe Anlage):

 

Die Anfragen sind als Anlage 1 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt.

 

Antwort der Verwaltung:

Zu Ziff. 1)

Sofern Baukostensteigerungen nicht innerhalb der Maßnahme kompensiert werden, gehen sie zu Lasten des Vorhabenträgers. Eine Bezuschussung von Mehrkosten durch Städtebauförderungsmittel erfolgt nicht.

 

 

Zu Ziff. 2)

Einen genauen Termin für den Baubeginn gibt es im Rahmen der Förderbedingungen nicht.

 

Der Rat ist insofern frei, als sichergestellt ist, dass die Maßnahme im Jahr 2020 fertiggestellt ist (mit diesem Zeitplan wurde der Förderantrag gestellt). Die späteste Fertigstellung muss im Jahr 2020 erfolgen, das ist die Geltungsdauer des im Sommer erwarteten Bewilligungsbescheides.

 

Eine pauschale Antwort auf die Frage der sonstigen Kriterien kann so nicht gegeben werden; im Einzelfall muss geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen die Förderfähigkeit erschwert wird bzw. wegfällt.

 

Insgesamt ist jedoch seitens der Bezirksregierung in verschiedenen Gesprächen (zuletzt heute durch den Dezernenten Herrn Kemper) festgestellt worden, dass im Hinblick auf den Förderzugang über die REGIONALE 2016 eine möglichst zeitnahe Realisierung des Projektes angestrebt werden sollte.

 

Frau Schäpers ist ab 19.25 Uhr anwesend.

Ab jetzt befinden sich 12 stimmberechtigte Personen im Sitzungssaal.