Es liegen die folgenden schriftlichen Anfragen des Ausschussmitgliedes Spüntrup gemäß § 17 Abs. 1 GeschO zum Thema Breitbandausbau im Außenbereich vor, die Bürgermeister Gromöller verliest:

 

„Die Nutzung der Fördermittel für den Breitbandausbau  führt zu einer Entlastung der Bürger im Außenbereich von ca. 900 000,-€

 

Laut Verwaltungsvorlage 061/2018 können 31% der Hauskoordinaten nicht im Rahmen der Förderung mit einem höherwertigen Anschluss ausgestattet werden.

 

Eine Verringerung dieses Wertes lässt weitere Bewohner des Außenbereiches von der Förderung profitieren.

 

Um diesen Wert zu ermitteln, werden die Daten des Grundversorgers sowie die Angaben der Firmen benötigt die kurzfristig im jeweiligen Gebiet Ausbaupläne umsetzen wollen.

 

Den Ratsmitgliedern liegt die Berechnungsgrundlage hierfür nicht vor.

 

Welche Angaben haben der Grundversorger, sowie weitere Firmen mit Ausbauplänen gemacht?

 

Welche verwaltungsseitige Überprüfung der Berechnung hat es gegeben?

 

 

Ich bitte die genannten Unterlagen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen und zu erläutern.“

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Vorbemerkungen:

 

Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt für die Bauernschaft Walingen ein noch nicht abschließend verhandeltes Angebot für einen Komplettausbau des Netzbetreibers vor. Demnach fallen für jeden Kunden neben den monatlichen Gebühren Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 € für einen aktiven Anschluss sowie 1.000 € für einen passiven Anschluss an. Wie hoch sich die Gesamtsumme für den gesamten förderfähigen Außenbereich in Havixbeck beläuft, kann im Vorfeld nicht genau beziffert werden, da dies abhängig ist von der Marktdurchdringung und der Zahl der zusätzlich gebuchten passiven Anschlüsse.

 

Wird der förderfähige Bereich unter Inanspruchnahme von Fördermitteln ausgebaut, entfallen für die Anschlussnehmer die o.g. Einmalzahlungen. Ob und ggf. in welcher Höhe Netzbetreiber im Zuge der Ausschreibung Einmalzahlungen berücksichtigen, um die auszugleichende Deckungslücke zu senken, ist offen. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass hier regelmäßig Beträge zwischen 500 und 800 € aufgerufen werden. Hinzu kommt der gemeindliche Eigenanteil in Höhe von 10 % der Deckungslücke, der von der Allgemeinheit getragen wird. Wie in Vorlage 061/2018 dargelegt, ist hier von einer Größenordnung von rd. 360.000 € auszugehen.

 

Zu einer Ersparnis kommt es für die Anlieger im förderfähigen Gebiet bei einem geförderten Ausbau jedoch nur dann, wenn man das Ziel eines solidarischen und gleichwertigen Ausbaus des gesamten Bereichs nicht länger verfolgt. Das war allerdings bislang Konsens unter allen Beteiligten, ist nach wie vor Position der Verwaltung und war zentraler Gegenstand der umfassenden Diskussionen und der Beschlussfassung im WiFKA am 18.06.2018. Die dort vorgelegten Modellrechnungen zeigen, dass selbst unter optimistischsten Annahmen nicht von einer Ersparnis auszugehen, bei realistischen Annahmen die finanziellen Belastungen sogar noch höher sind.

 

 

Frage 1:

Welche Angaben haben der Grundversorger sowie weitere Firmen mit Ausbauplänen gemacht?

 

Zwischen Dezember 2017 und Januar 2018 hat die Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld für alle Städte und Gemeinden eine Markterkundung gem. den Anforderungen der beihilferechtlichen Grundlagen für die Breitbandförderung in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Verschiedene Anbieter haben sich an der Markterkundung beteiligt. Die Rückmeldungen waren zum Teil liegenschaftsscharf, zum Teil nur unter Angabe von Versorgungsgebieten. In den quantifizierten Betrachtungen wurden bislang ausschließlich die liegenschaftsscharfen Rückmeldungen berücksichtigt. Mit den Fördermittelgebern wird derzeit abgestimmt, inwieweit die weiteren Rückmeldungen zusätzlich zu berücksichtigen sind bzw. in welcher Form die Anbieter zu Nachbesserungen aufzufordern sind. Darauf wurde hingewiesen.

 

Innerhalb der Markterkundung geben die Anbieter an, welche Bandbreiten sie in spätestens drei Jahren einschl. ihrer Ausbaupläne im relevanten Gebiet zur Verfügung stellen werden.

 

 

Frage 2:

Welche verwaltungsseitige Überprüfung der Berechnung hat es gegeben?

 

Die Angaben der Anbieter in der Markterkundung sind nach den rechtlichen Vorgaben verbindlich. Auf Basis dieser verbindlichen Aussagen ist das förderfähige Gebiet abzugrenzen. Abweichungen/Zurückweisungen sind nur dann zulässig, wenn offensichtlich davon auszugehen ist, dass die Zusagen nicht eingehalten werden können. Dies ist aus Sicht der Verwaltung bei den berücksichtigten Angaben nicht der Fall.

 

Für die Abgrenzung des förderfähigen Gebiets wurde zur Bestimmung der Gesamtzahl der Hauskoordinaten auf das Allgemeine Liegenschaftskataster NRW und zur Ermittlung der Liegenschaften mit Versorgungsraten von 30 Mbit/s oder mehr im Download auf die liegenschaftsscharfen Rückmeldungen im Zuge der Markterkundung zurückgegriffen. Aus der Verschneidung der Informationen ergibt sich das im Diskussionsprozess darlegte Ergebnis, dass von insgesamt 405 Hauskoordinaten 127 aus dem förderfähigen Gebiet fallen.

 

 

Frage 3:

Ich bitte die genannten Unterlagen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen und zu erläutern.

 

Rückmeldungen im Zuge der Markterkundung besitzen aus Sicht der Anbieter eine hohe Markt- und Wettbewerbsrelevanz. Sie unterliegen daher einer strikten Vertraulichkeit. Detailinformationen dürfen nicht veröffentlicht werden. Mit E-Mail vom 23.05.2018 ist die öffentliche Kurzfassung der Markterkundung dem LOV, der Bezirksregierung Münster und den Fraktionsvorsitzenden als Anlage zu Vermerk über das Gespräch mit der Bezirksregierung Münster vom 14.05.2018 zur Verfügung gestellt worden.

 

Ergänzend besteht selbstverständlich das Angebot, die Detailinformationen der Markterkundung den politischen Gremien in nichtöffentlicher Sitzung durch die wfc vorzustellen. Auf Wunsch könnte dies nach Ergänzung der Tagesordnung entweder in der Sitzung des Haut- und Finanzausschusses am Mittwoch (27.06.2018) oder in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag (05.07.2018) erfolgen.

 

Zu dem Verfahren zur Abgrenzung des förderfähigen und des nicht-förderfähigen Gebiets wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

 

 

Eine Vorstellung der Detailinformationen der Markterkundung im nächsten Haupt- und Finanzausschuss oder in der kommenden Sitzung des Gemeinderates hält Herr Spüntrup nicht für notwendig. Er bittet aber darum, eine Karte zur Verfügung zu stellen, wo förderfähiges und nicht förderfähiges Gebiet erkennbar seien. Dies wird von Herrn Gromöller zugesagt.