Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung Havixbeck gemäß dem als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion, alle notwendigen Schritte zur Anlage eines Bypasses zur Aufhebung eines möglichen Rückstaus mit seinen Überschwemmungen an der K 50 gelegenen Aabrücke Hohenholte durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahme soll bis spätestens Oktober 2019 erfolgen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/076/2018 liegt vor.

 

Herr Wientges begrüßt als Gast Herrn Dipl.-Ing. Marco Pfeil von der Arbeitsgemeinschaft der Wasser- und Bodenverbände.

Herr Pfeil erläutert anhand einer Power Point Präsentation, die im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt ist, die geplante Maßnahme, die zum einen eine ökologische Aufwertung des zukünftigen Auengebietes zum Ziel hat und zum anderen eine Verbesserung des Hochwasserschutzes darstellt.

Der geplante Bypass bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung.

 

Es schließt sich eine Fragerunde der Ausschussmitglieder an.

 

Frau Böse bittet Herrn Pfeil, Zeichnungen zur Verfügung zu stellen, aufgrund derer die Verwaltung mit dem LWL Kontakt aufnehmen kann, um die Frage der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Hinblick auf die unter Denkmalschutz stehende Aa-Brücke zu klären. Dies sagt Herr Pfeil zu.

 

Es wird außerdem vereinbart, dass sich Herr Lefert um liegenschaftliche Angelegenheiten kümmert; weil der Grundstückseigentümer als Ausgleich für die in Anspruch genommene Fläche für den Bypass einen Ausgleich in Fläche wünscht. Herr Eikmeyer regt an zu klären, ob durch diese Maßnahme Ökopunkte geschaffen werden können, die wiederum der Gemeinde zum Ausgleich des Ökokontos zur Verfügung gestellt werden könnten.

Herr Wientges nimmt Kontakt zur Kulturstiftung bzw. der unteren Wasserbehörde des Kreises Steinfurt auf, um die Frage zu klären, ob der Bypass mit in das Gesamtgenehmigungsverfahren einfließen kann.

Herr Pfeil sagt eine weitere fachliche Unterstützung zu, soweit die Gemeinde zeitnah die erforderlichen Genehmigungen einholen kann.

 

Abschließend wird über den Beschlussvorschlag gemäß Verwaltungsvorlage abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: