Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 3

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung der zuvor empfohlenen Veränderung folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich III - 1. förmliche Änderung“ gem. § 13 a BauGB. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist in dem als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage VO/062/2018 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den als Anlage 4 dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Änderungsplan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich III – 1. förmliche Änderung“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/062/2018 liegt vor.

 

Frau Böse beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Durch die geplante Änderung werden Anwohner noch mehr geschützt, da zukünftig die Nutzung der Flächen noch mehr in den Kontext einer kulturellen Einrichtung zu stellen ist.

Die aktuelle Ausweisung als Dorfgebiet wird lediglich für das benannte Grundstück geändert.

 

Frau Böse schlägt eine Ergänzung des Beschlussvorschlages in folgender Weise vor:

 

Der Bebauungsplan soll im Rahmen des Verfahrens nach §13a BauGB geändert werden. Dies hat zur Folge, dass der Flächennutzungsplan nicht in einem gesonderten Verfahren parallel geändert, sondern in Form einer Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Ziff. 2 BauGB angepasst wird.

 


Abstimmungsergebnis: