Bei der Lektüre des Presseartikels in der WN am 06.06.2018 kann der Eindruck entstehen, als würde das Planungsverfahren für die Erweiterung der AFG verzögert. Hierzu kann ich mitteilen, dass nicht nur die Schulen und die Politik in Havixbeck an einer zeitnahen Realisierung der notwendigen zusätzlichen Räume interessiert, sondern durch die Verwaltung alle notwendigen Schritte hierzu eingeleitet worden sind. Zur Klarstellung des Planungsverlaufes möchte ich folgendes ausführen:

In der Ratssitzung am 19.04.2018 wurde u. a. beschlossen, den Evaluierungsprozess für die ergänzenden Raumkapazitäten einzuleiten, dessen Ergebnisse in einen Erweiterungsentwurf einzuarbeiten und dem Rat vorzustellen. Da der Schulentwicklungsplan zwar Raumbedarfe aufzeigt, jedoch keine Detailvorschläge für die konkrete Umsetzung machen kann, wurde im Zuge der Beratungen ausdrücklich gewünscht, einen Fachplaner mit entsprechenden Referenzen im Bereich Schulbau zu finden. Dieser soll nicht nur den Anbau planen, sondern auch mögliche Veränderungen in den bestehenden Gebäuden im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten überprüfen. Wie sollen die zusätzlichen Räume in die Schulorganisation eingebunden werden, wann muss dieser zur Verfügung stehen und wo kann dieser sinnvollerweise errichtet werden? Grundsätzlich steht hierfür eine Erweiterung am Altbau oder am Oberstufenzentrum zur Diskussion. Es soll nach der wirtschaftlichsten Lösung gesucht werden. Es ist klar zu definieren, wo und in welcher zeitlichen Abfolge neue Räume entstehen oder umgebaut werden sollen und wie die Raum- und Funktionszuordnungen aussehen.

Genau das wird umgesetzt. Anhand einer  kurzen Ausschreibung wurde inzwischen ein Büro ermittelt. Das Auftaktgespräch zwischen dem Architekten, der Schule und dem Schulträger hat bereits stattgefunden. Weitere Termine sind bereits vereinbart. Ziel ist es die Ergebnisse den zuständigen Gremien nach der Sommerpause zu präsentieren.

Weiterhin hat der Rat beschlossen, die Vergabe von Planungsaufträgen mittels Angebotsverfahren einzuleiten und dem Rat zur Vergabeentscheidung vorzulegen.

Diese Ausschreibungen werden dann auf Basis der o.g. Voruntersuchungen durchgeführt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass niemand Interesse hat, irgendwelche Verzögerungen zu erzeugen. Selbstverständlich sind die terminlichen Rahmenbedingungen im Blick, die jedoch eine qualifizierte Planung nicht entbehrlich machen. Auch die zeitgleiche Verfolgung mehrerer vom Rat beschlossener Projekte sollte nicht dazu führen, dass diese untereinander politisch ausgespielt werden.

 

Frau Schäpers erweitert unter allgemeiner Zustimmung TOP 3.2 „Bericht zur Erweiterung der Anne-Frank-Gesamtschule“ um die Möglichkeit der Diskussion.

 

Es schließt sich eine Diskussion an:

 

Frau Schäpers möchte von Herrn Dr. Habbel wissen, ob er als Schulleiter direkt involviert sei. Herr Dr. Habbel bejaht dieses und betont, dass das Stichwort der „Machbarkeitsstudie“ evt. zu Irritationen geführt haben könne, die in der Realität nicht bestünden. Das Wort Machbarkeit beziehe sich hier vielmehr auf die Frage, wie können wir hier „eine gute Schule machen“, und stelle nicht die Grundsätzlichkeit der Erweiterung infrage. Das Erstgespräch sei sehr gut verlaufen, einer der Mitarbeiter des beauftragten Architekten habe sogar sein Abitur an der AFG gemacht und kenne die Schule daher gut von innen. Weitere Termine folgen engmaschig.

 

Frau Sarter fragt, ob das raumermittelnde Büro auch schließlich den Auftrag ausführen würde. Frau Böse antwortet, dass die Vergabe der Architektenleistungen nach den geltenden Vergaberichtlinien erfolgen wird und dies daher noch nicht gesagt werden könne.

 

Herr Flüthmann möchte wissen, ob die wirtschaftlichste oder die optimale Lösung für die Schule gesucht werde. Frau Böse verweist auf den Planungsprozess, in dessen Verlauf sich sicherlich eine gute Antwort auf beides finden ließe.

 

Herr Webering warnt vor einer Verzögerung dieses Projektes gerade jetzt, wo die Kommune vor der Durchführung mehrerer großer Projekte stehe und fragt, ob es bei der vorgesehenen Fertigstellung bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 bleibt.

Diese Zeitschiene, so Frau Böse, wird weiterhin als realistisch angesehen. Es gäbe sicherlich einen (gewollt) zeitintensiven Abstimmungsprozess zwischen Schule, Schulträger und Architekten und vielleicht müsse die Umsetzung der Baumaßnahme in Abschnitten erfolgen. Mit der Umsetzung zumindest eines Teils der Baumaßnahme  wird nach wie vor im Schuljahr 2020/2021 gerechnet.

 

Frau Schäpers fragt noch, was in der Grundschule während der Übergangslösung passieren werde und ob auch die notwendigen Übergangslösungen mitbedacht würden.

 

Frau Böse sagt zu, dass die Verwaltung auch Übergangslösungen mit prüfen und direkt nach den Sommerferien die Ergebnisse der Planungen vorgestellt würden.