Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die öffentlich rechtliche Vereinbarung zum Zweck der Errichtung und Durchführung eines Teilstandortes der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule in der Stadt Billerbeck und beauftragt den Bürgermeister diese zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung den Genehmigungsbehörden vorzulegen.

 

Ebenso beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck eine Namensänderung für die Anne-Frank-Gesamtschule und zwar in der Form, dass der Name der gemeinsamen Gesamtschule zukünftig „Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck-Billerbeck lautet“.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VOV/001/2018 liegt vor.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde gemäß Abstimmung unter TOP 1 aus dem nicht-öffentlichen Teil (TOP 16) in den öffentlichen Teil verschoben.

 

Frau Böse verliest zunächst die schriftliche Stellungnahme der Schulkonferenz der Anne-Frank-Gesamtschule vom 15.06.2018 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ÖRV):

[...] „Die Schulkonferenz regt an, den Begriff “gemeinsame Gesamtschule“ (vgl. § 1, (4)) durch „AFG“ zu ersetzen.“

Hierzu führt Frau Böse aus, dass keine Bedenken bestehen, entsprechend zu verfahren.

Auch von den Ausschussmitgliedern wird diese Änderung begrüßt.

 

 

Es schließt sich eine Diskussion an.

Herr Webering möchte wissen, ob die Änderungsvorschläge des Arbeitskreises bzw. welche Änderungen eingeflossen seien und wird von Frau Schäpers in seinem Anliegen unterstützt. Da noch kein Protokoll des Arbeitskreises vorliegt, sei die Beschlussfassung schwer möglich.

Es ergeht die Frage an Herrn Dr. Habbel, inwieweit er noch Problempunkte sähe. Herr Dr. Habbel sieht alle wichtigen Punkte, die er im Arbeitskreis benannt habe, im Beschlussvorschlag berücksichtigt.

Herr Webering verweist auf § 6, Frau Böse versichert, dass der aktuelle Beschlussvorschlag die im Arbeitskreis abgestimmte Version beinhalte.

Der Arbeitskreis habe seinem Ziel und Zweck entsprechend einvernehmliche Empfehlungen ausgesprochen und diese seien berücksichtigt worden.

Frau Schäpers wünscht eine Synopse.

 

Diese wird mit dem Protokoll verschickt und ist als Anlage 1 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (online) eingestellt.

 

Nachdem durch Frau Böse auf die engen zeitlichen Vorgaben hinsichtlich der Genehmigung der örV hingewiesen wird, schlägt der Ausschuss vor, die endgültige Beratung und Beschlussempfehlung nach Vorlage der Synopse im Haupt- und Finanzausschuss in der kommenden Woche durchzuführen.

 

Dementsprechend ergeht folgende Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat unter dem Vorbehalt des Nachweises, dass alle im Arbeitskreis abgestimmten Änderungen in den Vereinbarungstext eingeflossen sind, nachfolgende Beschlussfassung, wobei davon ausgegangen wird, dass vorab der Haupt- und Finanzausschuss in Kenntnis der konkreten Änderungen die Angelegenheit entsprechend vorberät:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Nachsatz der Verwaltung:

Über den Antrag der Schulkonferenz zur Änderung des Begriffs “gemeinsame Gesamtschule” in “AFG” wurde nicht abgestimmt. Insofern müsste hierzu noch im Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung ausgesprochen werden.