Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Befangen: 1

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Ortskern der Gemeinde Havixbeck. Der Entwurf der Planänderung mit Stand vom 19.04.2018 ist dem Ratsprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

Die Planänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Wege der Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgen.


Die Verwaltungsvorlage 046/2018 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 15.03.2018 TOP 7.1

 

Herr Mühlenbeck erklärt sich für befangen und nimmt an den Beratungen und der Beschlussfassung nicht teil.

 

Mit Vorlage 046/2017 wurde ein Entwurf für die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Ortskern vorgelegt. Ergänzend führt Frau Böse Folgendes aus:

 

Eine bauplanerische Überprüfung hat ergeben, dass aus Gründen der Rechtssicherheit das Plangebiet um das Grundstück Josef-Heydt-Straße 25 erweitert werden sollte. Die vorgesehene Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet im Sinne des § 6 der BauNVO setzt neben einer Nutzung zu Wohnzwecken auch die Unterbringung von Gewerbebetrieben vor, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Auf dem Grundstück Josef-Heydt-Straße 25 befinden sich entsprechende Gewerbebetriebe, die die Wohnnutzung auf den Grundstücken Josef-Heydt-Straße 21 und 23 gebietsverträglich ergänzen. Beide Grundstückseigentümer sind mit der Änderung des Plangebietes einverstanden.

Bereits anlässlich der Neubebauung des Grundstückes Josef-Heydt-Straße 25 ist im Jahr 2008 durch die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Ortskern die geschlossene Bauweise in offene Bauweise geändert worden; auch dies muss im Planentwurf berücksichtigt werden.

 

Frau Böse erläutert anhand des vorliegenden Planentwurfs (Fassung 19.04.2018), die zuvor geschilderten Änderungen. Dieser soll Grundlage für die durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung werden.

 

Aufgrund dessen schlägt Frau Böse vor, den Beschlusstext wie folgt abzuändern:

 

„Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Ortskern der Gemeinde Havixbeck. Der Entwurf der Planänderung mit Stand vom 19.04.2018 ist dem Ratsprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

Die Planänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Wege der Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgen.“

 


Abstimmungsergebnis: