Die Verwaltung beauftragt für bestimmte Grünpflegemaßnahmen Fremdfirmen. Ist die Verwaltung auch für die Kontrolle des Maschinenparks verantwortlich?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein, eine generelle Kontrolle des Maschinenparks liegt nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde als Auftraggeber. Sollten der Verwaltung jedoch bei der Kontrolle/Abnahme der Pflegemaßnahmen Besonderheiten auffallen, erfolgte ein Hinweis an die verantwortliche Firma.